Wichtigstes Aufsichtsorgan ist der Rundfunkrat, der die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Er hat 40 Mitglieder, die von einem festgelegten Kreis von Organisationen entsandt werden, darunter je ein Vertreter der Landesregierung und jeder Fraktion im Landtag.
Das zweite Kontrollgremium, der vorwiegend mit ökonomischen Befugnissen ausgestattete Verwaltungsrat, hat neun Mitglieder, darunter ein von der Landesregierung ernanntes.
Verantwortlich für die Geschäfte der Anstalt einschließlich der Gestaltung des Programms ist ein vom Rundfunkrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit auf sechs Jahre gewählter Intendant. Darunter gliedert der SR sich in eine trimediale Programmdirektion, eine Verwaltungs- und Betriebsdirektion sowie eine Direktion für Recht und Unternehmensentwicklung. Für ihn arbeiten 547 festangestellte Mitarbeiter (2017).