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Bayerischer Rundfunk (BR)
seit 1948 Landesrundfunkanstalt des Freistaats Bayern, 1950 Gründungsmitglied der ARD, heute viertgrößte ARD-Anstalt. Rund 70. 000 qkm großes, mit rund 12,5 Millionen Einwohnern relativ dünn besiedeltes Sende- und Gebühreneinzugsgebiet, in dem fast 6,85 Mio Hörfunk- und über 5,65 Mio Fernsehgeräte angemeldet sind (2011). Sitz: München.
In der ARD hat der BR u. a. die Federführung für den Internationalen Musikwettbewerb sowie die Verhandlungen mit Sportverbänden und Agenturen über Fernsehübertragungsrechte. Bei ihm angesiedelt ist Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen.Vorläufer
1922 bis 1930 die zunächst private, dann halbstaatliche Deutsche Stunde in Bayern GmbH; 1931 bis 1934 die 1932 voll verstaatlichte Bayerischer Rundfunk GmbH; 1934 bis 1945 der Reichssender München; 1945 bis 1948 der amerikanische Besatzungssender Radio München.
Rechtsgrundlagen
im wesentlichen der Artikel 111 a der bayerischen Verfassung, der für den Rundfunk in Bayern eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft vorschreibt, und das Rundfunkgesetz vom 10. 8. 1948 in der Fassung vom 22. 10. 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. 12. 2009. Aufgabe des BR ist die »Veranstaltung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen«. Seine Sendungen »dienen der Bildung, Unterrichtung und Unterhaltung«. Sie sind auf die gesetzlich fixierten Programmgrundsätze verpflichtet und sollen u. a. »der Eigenart Bayerns gerecht werden«.
Programme
fünf eigene Hörfunkprogramme (Bayern 1, Bayern 2, BAYERN 3, BR-KLASSIK und B5 aktuell), mehrere zusätzliche Hörfunkangebote (on3-radio, Bayern plus, BR Verkehr, B5 plus und Bayern 2 plus) entstanden im Rahmen des regionalen Projekts mit Digital Audio Broadcasting, ein eigenes Drittes Fernsehprogramm (Bayerisches Fernsehen) mit eigenem Videotext (Bayerntext), ein Fernsehbildungskanal (BR-alpha), ein 15,95-Prozent-Anteil am ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, Beteiligungen an den Satellitenprogrammen 3sat, ARTE, KiKA und PHOENIX sowie an ARD Digital, Beteiligung am Deutschlandradio, eigene Online-Angebote unter br-online.de.
Organisation
Wichtigstes Aufsichtsgremium ist der Rundfunkrat, in dem 47 Repräsentanten bedeutsamer politischer, weltanschaulicher und gesellschaftlicher Gruppen die Interessen der Allgemeinheit vertreten. Der Anteil der politischen Gruppenvertreter darf laut Verfassung ein Drittel nicht übersteigen. Das zweite Gremium, der vorwiegend mit ökonomischen Kontrollbefugnissen ausgestattete Verwaltungsrat, hat sechs Mitglieder.
Die Geschäfte der Anstalt führt ein vom Rundfunkrat für jeweils fünf Jahre gewählter Intendant. Der BR gliedert sich in eine Juristische, eine Hörfunk-, eine Fernseh-, eine Verwaltungs- und eine Produktions/Technikdirektion. Insgesamt hat er 2. 955 festangestellte und zahlreiche freie Mitarbeiter (2011).Finanzen
2011 erzielte der BR Erträge in Höhe von rund 1 Mrd Euro, davon gut 877 Mio Euro aus Rundfunkgebühren. Weitere wichtige Einnahmequellen: Rundfunkwerbung und Erträge aus Koproduktionen, Kofinanzierungen, Programmverwertungen etc. Werbung gibt es beim BR in allen fünf Hörfunkprogrammen und werktags vor 20.00 Uhr im Ersten Fernsehprogramm. Mit der Abwicklung der Werbung ist eine Tochtergesellschaft beauftragt (BRmedia GmbH).
Infrastruktur
Funkhaus in München, Fernsehstudios in München-Freimann und Unterföhring, das Studio Franken in Nürnberg, Regionalstudios in Würzburg und Regensburg, Korrespondentenbüros in 20 weiteren bayerischen Städten sowie ein Büro im ARD-Hauptstadtstudio in Berlin. Am gemeinsamen Auslandskorrespondentennetz der ARD ist der BR vor allem mit Korrespondenten in Buenos Aires, Rom, Tel Aviv und Wien beteiligt. Die Rundfunkanstalt verfügt über drei eigene Klangkörper: ein Symphonieorchester, das Münchner Rundfunkorchester und den Chor des BR.
Für die Verbreitung seiner Programme nutzt der BR sowohl terrestrische Sendernetze als auch Satelliten und Kabelnetze sowie partiell das Internet. Die Hörfunksender und ein Teil der DVB-T-Sender für das Fernsehen gehören ihm selbst, werden von ihm unterhalten und ausgebaut. Für die übrige terrestrische Programmverbreitung sowie die (ergänzende) Verbreitung via Satellit und Kabel wird auf Verbreitungskapazitäten der Telekom bzw. anderer Satellitenunternehmen und Netzbetreiber zurückgegriffen.Letzte Änderung: 30.01.2013
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