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Finanzausgleich
im deutschen Rundfunk seit den 20er Jahren Instrument zum Ausgleich des finanziellen Gefälles zwischen Sendegesellschaften bzw. Rundfunkanstalten mit Sende- und Gebühreneinzugsgebieten unterschiedlicher Größe. In der ARD wurde der Finanzausgleich erstmals am 8. 4. 1954 geregelt und seither immer wieder veränderten Umständen angepasst. Über lange Jahre waren die Ausgleichsmittel auch Instrument zur Finanzierung von Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben.
Rechtsgrundlage bildeten und bilden jeweils Verwaltungsvereinbarungen der Landesrundfunkanstalten, seit 1959 überlagert durch gemeinsame gesetzliche Regelungen aller Bundesländer, seit 1. 1. 2001 den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in der jeweils aktuellen Fassung. Die Regelung für die Jahre 1997 bis 2000 sah eine jährliche Ausgleichsmasse von 186,17 Mio DM vor, die von den größeren westdeutschen Rundfunkanstalten (BR, HR, NDR, SWR, WDR) aufgebracht und zur Mitfinanzierung von Radio Bremen, Saarländischem Rundfunk und Sender Freies Berlin (seit Mai 2003 Rundfunk Berlin-Brandenburg) eingesetzt wurde.
2001 wurde die Finanzausgleichssumme auf 1,9 Prozent des Netto-Gebührenaufkommens begrenzt. Bis Ende 2005 ist sie dann in fünf gleichen Schritten auf 1,0 Prozent des Netto-Gebührenaufkommens gesenkt worden. Der MDR beteiligt sich seit 2001 an der Aufbringung der Ausgleichsmasse. Der RBB erhält seit 2007 keine Mittel mehr aus dem Finanzausgleich.Letzte Änderung: 23.11.2010
Verwandte Stichworte: ARD-Organisation Finanzen / Statistik Rundfunkrecht / Rundfunkpolitik




