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Ständige Fachkommissionen
ARD-Kommissionen für die Bereiche Recht, Produktion und Technik, Finanzen, Hörfunk und für die Dritten Fernsehprogramme, also quasi für die Direktionsbereiche der einzelnen Rundfunkanstalten. Den Vorsitz in den Fachkommissionen führt jeweils der zuständige Direktor der geschäftsführenden Anstalt.
Die Fachkommissionen sind ermächtigt, für laufende Geschäfte abschließende Entscheidungen zu treffen. Jede Rundfunkanstalt kann allerdings eine Aussetzung der Beschlussfassung und eine weitere Beratung oder eine Entscheidung der Intendanten verlangen. Die Fachkommissionen können – mit Zustimmung der Intendanten – Aufgaben zur ständigen Federführung, d. h. für länger als ein Jahr, Arbeitsgruppen oder einzelnen Mitgliedern überlassen.Letzte Änderung: 08.11.2010
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