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Intendant
Ende der 20er Jahre eingeführte Bezeichnung für den Leiter einer Rundfunkgesellschaft. Heute ist der Intendant bzw. die Intendantin das oberste Exekutivorgan einer Rundfunkanstalt, in den jeweiligen Rundfunkgesetzen bzw. -staatsverträgen als Alleinverantwortliche(r) für den Betrieb und die Programmgestaltung vorgesehen, bei Radio Bremen bis April 1999 lediglich Vorsitzender des die Anstalt leitenden Direktoriums. Beim NDR ist der Stellvertretende Intendant laut Staatsvertrag eine eigenständige Position, die allerdings – wie bei den übrigen Rundfunkanstalten – durch einen der Direktoren eingenommen werden kann. Auch der Leiter des Deutschlandradios trägt die Amtsbezeichnung Intendant.
Gewählt wird der Intendant bzw. die Intendantin in der Regel vom Rundfunkrat, zum Teil auf Vorschlag des Verwaltungsrats; beim Südwestrundfunk wählen der Rundfunk- und der Verwaltungsrat in gemeinsamer Sitzung. Die Amtsperiode der Intendantinnen und Intendanten in der ARD beträgt überwiegend vier, fünf oder sechs Jahre, beim Hessischen Rundfunk bis zu neun Jahre. Die Kompetenzen der Intendanten bzw. Intendantinnen sind in unterschiedlichem Maße zugunsten der Aufsichtsgremien beschränkt. Vor allem bei der Besetzung leitender Positionen und bei Rechtsgeschäften großer finanzieller Tragweite bedürfen sie vielfach der Zustimmung des Rundfunk- und/oder des Verwaltungsrats.Letzte Änderung: 29.04.2011
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