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Binnenpluralität
rundfunkrechtlicher Begriff für die Herstellung und Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten Vielfalt des Programmangebots und des Meinungsspektrums innerhalb des Programms bzw. des Gesamtangebots eines Rundfunkveranstalters.
Binnenpluralität ist ein grundlegendes Prinzip für die Organisation und die Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also auch der ARD-Rundfunkanstalten. Bei den ARD-Anstalten gelten jeweils entsprechende Programmgrundsätze, deren Einhaltung intern von Aufsichtsgremien aus Mitgliedern gesellschaftlich relevanter Gruppen, den Rundfunkräten, kontrolliert wird. Im Bereich des Privaten Rundfunks findet eine gesellschaftliche Kontrolle durch externe Instanzen, die Landesmedienanstalten bzw. deren Gremien, statt.
Von Außenpluralität – im Gegensatz zu Binnenpluralität – wird gesprochen, wenn die inhaltliche und Meinungsvielfalt des Angebots durch eine große Anzahl unterschiedlicher Programme hergestellt wird. Dieses Prinzip ist in der Bundesrepublik im Bereich der Presse realisiert.Letzte Änderung: 11.11.2010
Verwandte Stichworte: Rundfunkrecht / Rundfunkpolitik



