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Pensionskasse Rundfunk
die Pensionskasse bietet freien Mitarbeitern, die unmittelbar oder mittelbar für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten tätig sind, eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Gegründet wurde die Pensionskasse 1971 gemeinsam durch die ARD-Anstalten, das ZDF und die ver.di-Vorgänger-Gewerkschaft »Rundfunk-Fernseh-Film-Union«, angesiedelt ist sie beim HR in Frankfurt. Neben den Sendeanstalten sind inzwischen bereits mehr als 400 freie Produktionsunternehmen der Pensionskasse als Anstaltsmitglieder beigetreten.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit unterliegt die Pensionskasse Rundfunk keinen privatwirtschaftlichen Gewinninteressen, sondern verfolgt alleine das Ziel, den Mitgliedern eine rentable und vor allem sichere und lebenslange Altersversorgung zu bieten. Unter anderem äußert sich das dadurch, dass die Entwicklung der Pensionskasse Rundfunk durch die Mitgliedervertreterversammlung bestimmt wird und dass keine Dividenden an Aktionäre und keine Provisionen an Versicherungsvermittler gezahlt werden.
Die Beiträge zum Aufbau der Altersversorgung werden von den Mitgliedsanstalten und den freien Mitarbeitern je zur Hälfte getragen. Dabei werden die Anstaltsbeiträge – je nach sozialversicherungsrechtlichem Status 4% oder 7% des Bruttohonorars – zusätzlich zum vereinbarten Honorar gezahlt.
Im Dezember 2011 waren rund 12.840 freie Mitarbeiter Mitglied der Pensionskasse Rundfunk, weitere 2.450 beziehen bereits Rente.
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Letzte Änderung: 01.08.2012
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