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Telemedien
sind laut Rundfunkstaatsvertrag alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht nach der Definition des Telekommunikationsgesetzes Telekommunikationsdienste sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, oder telekommunikationsgestützte Dienste oder Rundfunk nach der Definition des Rundfunkstaatsvertrags.
Unter »sendungsbezogenen Telemedien« der Rundfunkanstalten sind Angebote zu verstehen, die der Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen, soweit auf für die jeweilige Sendung genutzte Materialien und Quellen zurückgegriffen wird und diese Angebote thematisch und inhaltlich die Sendung unterstützend vertiefen und begleiten, ohne jedoch bereits ein eigenständiges neues oder verändertes Angebot nach der Definition des Rundfunkstaatsvertrags darzustellen.
Letzte Änderung: 11.11.2010
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