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Die ARD

Beginn des Inhaltes

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, nahm mit Umstellung des Rundfunkfinanzierungsmodells von der Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag als Nachfolgerin der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zum 1. 1. 2013 ihre Arbeit auf. Sitz: Köln. Regionale Servicestellen sind bei den Landesrundfunkanstalten der ARD angesiedelt.
Als gemeinsames Rechen- und Servicezentrum erhebt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag und verwaltet die Beitragskonten (rund 42 Mio) von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls. Der Beitragsservice erfasst und bearbeitet beispielsweise Anmeldungen, Änderungsmeldungen sowie Anträge auf Ermäßigung und Befreiung. Darüber hinaus berät er in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag. Die eingehenden Gelder werden entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten, das Deutschlandradio und das ZDF weitergeleitet.
Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, auch Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannt, der 2011 einstimmig von allen 16 Länderparlamenten verabschiedet wurde. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen Sonderregelungen gelten. Darüber hinaus werden die Aufgaben und Rechte des Beitragsservice definiert.





Quelle: ABC der ARD | Stand: 19.12.2012

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