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Programmbeirat für das (Erste) Deutsche Fernsehen
seit 26. 3. 1956 Beratungsgremium für die Ständige Fernsehprogrammkonferenz, die das Programm des Ersten Deutschen Fernsehens zusammenstellt. Setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Landesrundfunkanstalten, der dem Rundfunk- oder Verwaltungsrat »seiner« Anstalt angehören muss. Der Vorsitzende des Programmbeirats nimmt an den Hauptversammlungen der ARD (Mitgliederversammlung) teil und berichtet dort über die Arbeit des Gremiums.
Quelle: ABC der ARD | Stand: 02.03.2011




