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Die Rundfunkgebühr - Ein Überblick
Am 1. Januar ist die monatliche Gebühr von 17,03 auf 17,98 Euro gestiegen. Seit wann gibt es in Deutschland überhaupt Gebühren für Rundfunk? Und was wird heute daraus finanziert?
Seit dem Start des Rundfunks in Deutschland 1923/24 sind die Rundfunkgebühren die wichtigste Finanzierungsquelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aus den Gebühren werden heute die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF sowie die Gemeinschaftsprojekte DeutschlandRadio, ARTE, KI.KA und PHOENIX finanziert. Außerdem erfolgt die Finanzierung der Landesmedienanstalten und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) aus diesen Mitteln.
Die Gebühren stellen allerdings kein Entgelt für die Programmangebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar. Sie sind vielmehr von jedem Teilnehmer zu entrichten, der "ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält". Und zwar im Prinzip "für jedes Rundfunkempfangsgerät eine Grundgebühr und für das Bereithalten jedes Fernsehgeräts zusätzlich eine Fernsehgebühr". Von diesem Prinzip gibt es eine Reihe von Ausnahmen, etwa für Zweitgeräte in ein und derselben Wohnung, die von der Gebühr befreit sind. Außerdem sieht der Staatsvertrag Gebührenbefreiungen bzw. -ermäßigungen aus sozialen und anderen Gründen vor.
Höhe der Rundfunkgebühr
Die Höhe der Grund- wie der Fernsehgebühr ist ebenfalls staatsvertraglich geregelt: Von Anfang 1997 bis Ende 2000 waren 9,45 DM monatlich Grundgebühr und 18,80 DM Fernsehgebühr, zusammen also 28,25 Mark zu zahlen. Zum 1.1.2001 stieg die Gebühr auf 31,58 DM. Mit der Währungsreform im Jahr 2002 wurde der Betrag in 16,15 Euro umgerechnet - 5,32 Euro Grund- und 10,83 Euro Fernsehgebühr.
Gebührenerhöhungen setzen jeweils eine Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) voraus. Sie werden erst wirksam, wenn die Ministerpräsidenten der Länder eine entsprechende Novellierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags beschlossen haben. Diese muss von sämtlichen 16 Landtagen ratifiziert werden.
Zum 1.1.2005 hatte die KEF eine Gebührenerhöhung um 1,09 Euro auf insgesamt 17,24 Euro vorgeschlagen. Abweichend von der KEF-Empfehlung haben die Ministerpräsidenten dann eine Gebührenerhöhung um lediglich 88 Cent auf 17,03 Euro beschlossen, wirksam ab 1.4.2005. Am 1. Januar 2009 wurden die Gebühren um 95 Cent auf 17,98 erhöht.
Die Rundfunkgebühren werden seit Klärung der Zuständigkeiten durch das Bundesverwaltungsgericht 1968 nicht mehr von der Post geregelt, sondern von den Bundesländern. Seit 1976 werden sie durch die damals neu gegründete Gebühreneinzugszentrale von ARD und ZDF (GEZ) eingezog.
Stand: 01.01.2009



