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Programm für alle, Gebühren von allen
Finanzen
Hörfunk- und Fernsehprogramme zu veranstalten, kostet Geld. Sender und Studios müssen gebaut und unterhalten, Leitungen angemietet, Filmmaterial und Tonträger beschafft werden. Spielfilme und Übertragungsrechte (von Sportveranstaltungen etwa) sind zu erwerben, Urheberrechte abzugelten, die Leistungen der festangestellten und freien Mitarbeiter zu vergüten.
Das nötige Geld bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk, also auch die ARD, von denjenigen, für die er es ausgibt: den Rundfunkteilnehmern. Sie finanzieren mit ihren Rundfunkgebühren die (Programm-)Arbeit der Landesrundfunkanstalten etwa zu achtzig Prozent. Einnahmen aus Rundfunkwerbung betragen etwa drei Prozent, den Rest machen Andere Erträge aus (etwa aus Koproduktionen, Kofinanzierungen und Programmverwertungen).
Die Höhe der Rundfunkgebühren können die Rundfunkanstalten nicht selbst bestimmen, sondern die Landesparlamente legen sie in Form eines Staatsvertrags aller Bundesländer fest. Basis dafür ist eine Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF.
Die Möglichkeiten, aus Radio- und TV-Werbung sowie aus Sponsoring Einnahmen zu erzielen, sind durch gesetzliche Regelungen eng begrenzt.
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