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Rundfunkbeitrag
Am 1. Januar 2013 wurde die bisherige Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag abgelöst. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereit hält, spielt zukünftig keine Rolle mehr - es gilt dann für alle Bürger: eine Wohnung - ein Beitrag! Für die meisten Bürger ändert sich finanziell nichts, der Rundfunkbeitrag bleibt über das Jahr 2013 hinaus stabil bei monatlich 17,98 Euro.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde auf gesetzlicher Grundlage von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt. Ab dem 1. Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag! Wie viele Personen in einer Wohnung leben und wer seit wann welche Geräte zu welchem Zweck bereithält, ist zukünftig nicht mehr von Interesse.
Für die meisten Bürger ändert sich nichts
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung finanziell nichts: 90 Prozent zahlen künftig genauso viel wie heute oder weniger. Der Rundfunkbeitrag kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.
Der Rundfunkbeitrag deckt die privaten Autos aller Bewohner mit ab. Gartenlauben in Kleingartenanlagen, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind, sind nicht beitragspflichtig. Für eine Zweitwohnung ist allerdings ein eigener Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Entlastung für bestimmte Personengruppen
Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:
- Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
- Taubblinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
Beitragsberechnung für Unternehmen und Institutionen
Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich künftig nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. So zahlt z.B. ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte und bis zu acht Beschäftigen sowie einem Kraftfahrzeug nur noch 5,99 Euro monatlich. Nachfragen nach der Anzahl der vorgehaltenen Geräte werden somit auch dort ein Ende haben.
Internetangebot zum neuen Rundfunkbeitrag
Am 1. Februar 2012 ging das Informationsangebot www.rundfunkbeitrag.de online. Es ermöglicht einen Überblick über das neue Modell, liefert Details für ganz unterschiedliche Zielgruppen und bietet einen unterstützenden Service. So lässt sich per Online-Beitragsrechner in wenigen Schritten feststellen, wie hoch der eigene Beitrag ab 2013 ist.
ARD.de | Stand: 01.01.2013
Der neue Rundfunkbeitrag!
Für alle Bürger gilt jetzt: eine Wohnung - ein Beitrag! [mehr]
Fragen und Antworten
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