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Die GEZ - An wen wird die Gebühr bezahlt?
Die Gebühreneinzugszentrale hat ihren Sitz in Köln. In Zusammenarbeit mit den Rundfunkanstalten ist sie zuständig für die Abwicklung der Gebührenzahlungen.
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist eine 1973 gegründete Gemeinschaftseinrichtung von ARD und ZDF. Sie nahm am 1.1.1976 ihre Arbeit auf und hat ihren Sitz in Köln. Damit ging der seit 1923 in den Händen der Reichs-/Bundespost liegende Gebühreneinzug in die Regie des Rundfunks über. Grundlegend hierfür waren zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts von 1968. Diese stellten klar, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post ist.
Rechtsgrundlage der GEZ ist heute eine 2002 geschlossene Verwaltungsvereinbarung aller ARD-Landesrundfunkanstalten, des DeutschlandRadios sowie des ZDF. Als gemeinsames Rechen- und Servicezentrum der Rundfunkanstalten nimmt die GEZ zahlreiche Aufgaben wahr. Sie nimmt u.a. An- und Abmeldungen der Rundfunkteilnehmer entgegen, verwaltet den Teilnehmerbestand, ändert beispielsweise bei Umzug die Daten der Teilnehmer, nimmt die Gebühren an, kontrolliert deren Eingang und leitet ggf. Beitreibungsmaßnahmen ein bzw. erstattet Gebühren zurück.
Außerdem informiert die GEZ über die Gebührenpflicht und wirbt für die Gebührenzahlung. Die eingehenden Gelder werden entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten, das DeutschlandRadio und das ZDF weitergeleitet.Anfang 1992 übernahm die GEZ auch den Gebühreneinzug in den neuen Bundesländern und in den östlichen Stadtteilen Berlins. Mitte 2003 waren bei ihr insgesamt 41,3 Mio. Hörfunk- und 36,4 Mio. Fernsehgeräte angemeldet. Pro Tag gingen 2002 bei der GEZ rund 78.200 Geschäftsvorgänge (ohne Zahlungsverkehr) schriftlich, telefonisch oder über sonstige elektronische Medien ein.
Stand: 02.08.2004




