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09.02.2010

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Finanzen

Beginn des Inhaltes

"PC-Gebühr"

Privathaushalte mit Radio zahlen nichts extra

Die ARD erhebt seit 1.1.2007 eine Gebühr für PCs. Wichtig zu wissen: Die wenigsten sind von der so genannten "PC-Gebühr" überhaupt betroffen.

Um die oftmals widersprüchlichen Aussagen in der Berichterstattung klarzustellen, hier der tatsächliche Sachverhalt:

Privathaushalte, die zumindest ein Radio haben, sind von der "PC-Gebühr" nicht betroffen!

Für Privathaushalte, die bereits ein Radio (zu Hause oder im Auto) oder einen Fernseher angemeldet haben, ändert sich nichts. Denn für zusätzliche Empfangsgeräte, wie z.B. einen internetfähigen PC, ein UMTS-Handy oder einen Zweit-Fernseher, fallen keine weiteren Gebühren an. Hier gilt für den PC – wie für alle sonstigen Empfangsgeräte - die so genannte "Zweitgerätefreiheit". 

  • Ein Privathaushalt, der ein Radio und einen Internet-PC, aber keinen Fernseher hat, zahlt 5,76 Euro Rundfunkgebühr monatlich.
  • Ein Privathaushalt, der einen Fernseher und einen Internet-PC hat, zahlt 17,98 Euro monatlich. 

Auch Angestellte und Beamte (z. B. ein Lehrer, der auf dem heimischen PC seinen Unterricht vorbereitet), die ihren internetfähigen PC zu Hause teilweise beruflich nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen, wenn sie schon zumindest ein Radio angemeldet haben. 

Welche Privathaushalte sind betroffen? 

Betroffen sind nur die wenigen Privathaushalte, die weder Radio noch Fernsehen haben und auch kein Fahrzeug mit einem Autoradio besitzen, sondern nur einen internetfähigen PC. Seit 1.1.2007 muss dieser bei der GEZ gemeldet werden. Statistisch wird allerdings davon ausgegangen, dass nahezu 100% der Privathaushalte zumindest ein Radio besitzen. 

Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem abgetrennten Büro im Wohnhaus? 

Haben diese bereits ein beruflich genutztes Fahrzeug mit Autoradio, so wird keine zusätzliche Gebühr für einen Internet-PC fällig. Die monatliche Gebühr von 5,76 Euro fällt nur an, wenn diese selbstständig Tätigen in diesem Büro oder im Auto noch kein Radio angemeldet haben. 

Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige mit einem Büro außerhalb des Wohnhauses und für Betriebe? 

Auch hier ist entscheidend, ob bereits ein Fahrzeug mit einem Radio auf das Büro oder Betriebsgrundstück angemeldet oder ein sonstiger Radioempfänger im Büro vorhanden ist. Sollte dies der Fall sein, dann fällt keine zusätzliche Gebühr für den Internet-PC an.

Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Radioempfangsgerät vorhanden, so fällt für sämtliche Internet-PCs, unabhängig von ihrer Zahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich an. 

Welchen Hintergrund hatte die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrag zum 31.12. 2006? 

Durch die Digitalisierung macht es heute keinen Unterschied mehr, ob man Radio über Internet oder mit einem herkömmlichen UKW-Empfänger hört. Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft seit jeher an den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts an - unabhängig davon, ob man dieses auch tatsächlich nutzt. Dadurch sind  praktisch alle Bürger verpflichtet, eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Dieses Solidarmodell ist eine sinnvolle Regelung. Die Rundfunkgebühr ermöglicht ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender. 

Und wenn ich von der Rundfunkgebührenpflicht befreit bin? 

Nach wie vor gilt: Wer von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist, muss selbstverständlich auch weiterhin keine Gebühren bezahlen, selbst wenn sie oder er über einen internetfähigen PC verfügt.

Stand: 01.01.2009

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