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Neun Landesrundfunkanstalten und eine Bundesanstalt
Mitglieder der ARD
Bei der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Anstalten des öffentlichen Rechts.
Heutige Mitglieder sind alle neun (seit der Fusion von ORB und SFB zum Rundfunk Berlin-Brandenburg am 1. Mai 2003) Landesrundfunkanstalten sowie die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle (DW).
ARD | Stand: 29.03.2003



