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Mitglieder der ARD

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Mitglieder der ARD

Neun Landesrundfunkanstalten und eine Bundesanstalt

Bei der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Anstalten des öffentlichen Rechts.

Heutige Mitglieder sind alle neun Landesrundfunkanstalten:
-Bayerischer Rundfunk (BR),
-Hessischer Rundfunk (HR),
-Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
-Norddeutscher Rundfunk (NDR),
-Radio Bremen (RB),
-Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),
-Saarländischer Rundfunk (SR),
-Südwestrundfunk (SWR) und
-Westdeutscher Rundfunk (WDR).

Hinzu kommt noch die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle (DW).

Redaktion ARD-Publikationen | Stand: 22.12.2011

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