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30.07.2010

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Mitglieder der ARD

Beginn des Inhaltes

Neun Landesrundfunkanstalten und eine Bundesanstalt

Mitglieder der ARD

Bei der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Anstalten des öffentlichen Rechts.
Heutige Mitglieder sind alle neun (seit der Fusion von ORB und SFB zum Rundfunk Berlin-Brandenburg am 1. Mai 2003) Landesrundfunkanstalten sowie die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle (DW).

ARD | Stand: 29.03.2003

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Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW