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Hessischer Rundfunk (HR)
seit 1948 Landesrundfunkanstalt Hessens, 1950 Gründungsmitglied der ARD, heute sechstgrößte ARD-Anstalt. Gut 21.000 qkm großes Sendegebiet mit rund 6,1 Millionen Einwohnern, in dem knapp 3,3 Mio Hörfunk- und 2,7 Mio Fernsehgeräte angemeldet sind. Sitz: Frankfurt am Main.
In der ARD hat der HR u.a. die Federführung für den Deutschen Musikrat und den Kurt-Magnus-Preis. In Frankfurt am Main angesiedelt sind der ARD-Sternpunkt, die Degeto Film GmbH mit ihrer Hauptniederlassung, das Deutsche Rundfunkarchiv mit einem seiner beiden Standorte, die Pensionskasse Rundfunk, die Redaktion der »Media Perspektiven« und die ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH.
Vorläufer
1923/24 bis 1933 die zunächst private, dann halbstaatliche Südwestdeutscher Rundfunk (anfangs: Rundfunkdienst) AG, die 1933 als GmbH voll verstaatlicht wurde; 1934 bis 1945 der Reichssender Frankfurt am Main; 1945 bis 1948 der amerikanische Besatzungssender Radio Frankfurt.
Programme
sechs eigene Hörfunkprogramme (hr1, hr2-kultur, hr3, hr4, YOU FM und hr-iNFO), ein eigenes Drittes TV-Programm (hr-fernsehen) mit eigenem Videotext (hr-text), ein 7,4-Prozent-Anteil am Ersten Deutschen Fernsehen/Das Erste, Beteiligungen an den Satellitenprogrammen 3sat, ARTE, KI.KA und PHOENIX sowie an ARD Digital, Beteiligung am Deutschlandradio, eigene Online-Angebote unter hr-online.de.
Organisation
Wichtigstes Aufsichtsorgan ist der Rundfunkrat, der die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Er hatte bis Ende 2000 16 Mitglieder und dazu ggf. bis zu drei kooptierte weibliche Mitglieder. Fünf der Mitglieder waren vom Landtag bestimmt, eines von der Landesregierung, die übrigen von einem festgelegten Kreis entsendungsberechtigter Organisationen. Mit der Änderung des HR-Gesetzes hat sich Anfang 2001 der Kreis der berücksichtigten Organisationen verändert und vergrößert. Der Rundfunkrat wuchs auf 28 Mitglieder. Die Kooptationsregelung ist entfallen. Nach der erneuten Novellierung des HR-Gesetzes im November 2003 wurde der Rundfunkrat ab Januar 2004 um zwei auf 30 Mitglieder erweitert. Das zweite Gremium, der vorwiegend mit ökonomischen Kontrollbefugnissen ausgestattete Verwaltungsrat, besteht seit Juli 2004 neun Mitgliedern, darunter zwei von den Beschäftigten des HR gewählte.
Die Anstalt leitet ein vom Rundfunkrat auf mindestens fünf, höchstens neun Jahre gewählter Intendant. Darunter gliedert sich der HR in Direktionen für Hörfunk und Fernsehen, eine Juristische und eine Betriebsdirektion. Für ihn arbeiten 1.691 festangestellte und zahlreiche freie Mitarbeiter (2010).
Finanzen
2010 erzielte der HR Erträge in Höhe von rund 482 Mio Euro, davon knapp 405 Mio Euro Rundfunkgebühren. Weitere wichtige Einnahmequellen: Rundfunkwerbung und Erträge aus Koproduktionen, Kofinanzierungen, Programmverwertungen etc. Werbung gibt es beim HR in sechs Radioprogrammen und werktags vor 20.00 Uhr im Ersten Fernsehprogramm. Mit deren Abwicklung ist eine Tochtergesellschaft betraut (hr werbung gmbh).
Rechtsgrundlagen
vor allem das zum 1. 1. 2001 erstmals stärker veränderte Rundfunkgesetz vom 2. 10. 1948, das zum 1. 1. 2004 erneut novelliert worden ist, in der Fassung vom 24. 6. 2010. Auftrag des HR ist danach »durch Rundfunkprogramme (Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedienangebote als Medium und Faktor freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.«
Infrastruktur
Funkhaus und Studio in Frankfurt am Main, weitere Studios in Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden sowie im ARD-Hauptstadtstudio in Berlin, Korrespondenten in Bensheim, Erbach, Hanau, Korbach, Limburg, Marburg, Eltville und Witzenhausen. Am gemeinsamen Auslandskorrespondentennetz der ARD ist der HR hauptsächlich mit Korrespondenten in Madrid, Rabat, Neu Delhi und Los Angeles beteiligt. Die Rundfunkanstalt verfügt über zwei eigene Klangkörper: das hr-Sinfonieorchester und die hr-Bigband.
Für die Verbreitung seiner Programme nutzt der HR sowohl terrestrische Sendernetze als auch Satelliten und Kabelnetze sowie partiell das Internet. Die Hörfunksender und ein Teil der DVB-T-Sender für das Fernsehen gehören ihm selbst, werden von ihm unterhalten und ausgebaut. Für die übrige terrestrische Programmverbreitung und zur (ergänzenden) Verbreitung via Satellit und Kabel greift der HR auf Kapazitäten der Telekom bzw. anderer Satellitenunternehmen und Netzbetreiber zurück.
Quelle: ABC der ARD | Stand: 08.02.2012




