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Norddeutscher Rundfunk (NDR)
seit 1955/56 gemeinsame Landesrundfunkanstalt der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und seit 1992 auch Mecklenburg-Vorpommern, seit ihrer Gründung Mitglied der ARD, heute drittgrößte ARD-Anstalt. Nahezu 87.000 qkm großes Sendegebiet mit rund 14,8 Millionen Einwohnern, in dem gut 7,7 Mio Hörfunk- und knapp 6,6 Mio Fernsehgeräte angemeldet sind. Sitz: Hamburg.
In der ARD hat der NDR u.a. die Federführung für Verhandlungen mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und mit Nachrichtenagenturen sowie für die Stiftung Deutsches Hilfswerk. Bei ihm angesiedelt sind die Redaktion von »Tagesschau« und »Tagesthemen« (ARD-aktuell) sowie die tagesschau.de, das KEF-Büro der ARD, die ARD-Fernsehlotterie und – in Hannover – ein Trainingszentrum der ARD.ZDF medienakademie.
Vorläufer
1924 bis 1933 die zunächst private, dann halbstaatliche NORAG (Nordische Rundfunk AG); 1933 bis 1934 die voll verstaatlichte Norddeutscher Rundfunk GmbH; 1934 bis 1945 der Reichssender Hamburg; 1945 bis 1947 der Besatzungssender für die britische Zone, zunächst unter dem Namen Radio Hamburg, ab Herbst 1945 als Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR) firmierend, dessen Sendegebiet auch Berlin und Nordrhein-Westfalen umfasste. Der NWDR ging 1948 in deutsche Hände über; sein Fernsehbereich existierte über die Gründung des NDR hinaus, bis 1961, fort: als Nord- und Westdeutscher Rundfunkverband, gemeinsam getragen von NDR und WDR.
Rechtsgrundlagen
vor allem der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk vom 17. /18. 12. 1991, in der Fassung des Änderungsstaatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk vom 1./2. 5. 2005. Aufgabe des NDR ist danach, »Rundfunk als Medium und Faktor des Prozesses freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung und als Sache der Allgemeinheit« »auf der Grundlage der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit« zu veranstalten und zu verbreiten. Sein Programm »hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung dienen« und »die norddeutsche Region, ihre Kultur und Sprache« angemessen berücksichtigen. Den Rahmen dafür stecken ausführliche Programmgrundsätze ab.
Finanzen
2010 erzielte der NDR Erträge in Höhe von rund 1.102 Mio Euro, davon knapp 953 Mio Euro aus Rundfunkgebühren. Weitere wichtige Einnahmequellen: Rundfunkwerbung und Erträge aus Koproduktionen, Kofinanzierungen, Programmverwertungen etc. Beim NDR gibt es in einem Hörfunkprogramm und werktags vor 20.00 Uhr im Ersten Fernsehprogramm Werbung. Mit deren Durchführung ist eine Tochtergesellschaft beauftragt (NDR Media GmbH).
Programme
vier jeweils eigene Hörfunk-Landesprogramme für die einzelnen Staatsvertragsländer (NDR 90,3, NDR 1 Radio MV, NDR 1 Niedersachsen, NDR 1 Welle Nord), vier Hörfunkprogramme für das gesamte Sendegebiet (NDR 2, NDR Info, NDR Kultur, N-JOY), ein gemeinsam mit Radio Bremen veranstaltetes Radioprogramm (Nordwestradio), ein ebenfalls in Kooperation mit Radio Bremen gestaltetes Drittes Fernsehprogramm (NDR Fernsehen) mit eigenem Videotext (NDR Text), ein 17,6-Prozent-Anteil am ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, Beteiligungen an den Satellitenprogrammem 3sat, ARTE, KI.KA und PHOENIX sowie an ARD Digital, Beteiligung am Deutschlandradio, eigene Online-Angebote unter ndr.de.
Organisation
Wichtigstes Aufsichtsgremium ist der Rundfunkrat, der die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Ihm gehören höchstens 58 Mitglieder an, die ein proportional auf die Staatsvertragsländer verteilter Kreis von »Organisationen und Gruppen«, darunter die in den Landesparlamenten vertretenen Parteien, entsendet. Daneben gibt es vier Landesrundfunkräte, denen jeweils die Rundfunkratsmitglieder eines der vier Staatsvertragsländer angehören. Das zweite Kontrollgremium des gesamten NDR, der vorwiegend mit ökonomischen Befugnissen ausgestattete Verwaltungsrat, hat zwölf Mitglieder, sechs aus Niedersachsen und je zwei aus den anderen Ländern. Die Landesregierungen sind berechtigt, zu den Sitzungen des Verwaltungsrats je einen Vertreter zu entsenden, der dort Rede-, aber kein Stimmrecht hat.
Die Vier-Länder-Anstalt leitet ein vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrats für sechs Jahre gewählter Intendant. Ihm zur Seite steht ein in gleicher Weise gewählter Stellvertretender Intendant. Darunter gliedert der NDR sich in Programmdirektionen für Hörfunk und Fernsehen, ein Justiziariat, eine Produktions- und eine Verwaltungsdirektion sowie vier Landesfunkhäuser. Insgesamt hat er zahlreiche freie und rund 3.395 festangestellte Mitarbeiter (2010).
Infrastruktur
Funkhaus in Hamburg mit Fernsehstudio im Stadtteil Lokstedt, Landesfunkhäuser in Hamburg, Hannover, Kiel und Schwerin, Studios in Braunschweig, Lüneburg, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück, Flensburg, Heide, Lübeck und Norderstedt, Greifswald, Rostock und Neubrandenburg sowie im ARD-Hauptstadtstudio in Berlin, Korrespondentenbüros in Bremen, mehreren Orten Niedersachsens und – für die Landesprogramme – in Berlin. Am gemeinsamen Auslandskorrespondentennetz der ARD ist der NDR vor allem mit Korrespondenten in London, Neu-Delhi, Peking, Singapur, Stockholm, Tokio und Washington beteiligt. Die Anstalt verfügt über vier eigene Klangkörper: das NDR-Sinfonieorchester, den NDR-Chor, die NDR Radiophilharmonie, die NDR-Bigband.
Für die Verbreitung seiner Programme nutzt der NDR sowohl terrestrische Sendernetze als auch Satelliten und Kabelnetze sowie partiell das Internet. Die Hörfunksender und ein Teil der DVB-T-Sender für das Fernsehen gehören ihm selbst, werden von ihm unterhalten und ausgebaut. Im übrigen greift er auf Verbreitungskapazitäten der Telekom bzw. anderer Satellitenunternehmen und Netzbetreiber zurück.
Quelle: ABC der ARD | Stand: 01.02.2012




