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Radio Bremen
seit 1949 Landesrundfunkanstalt der Freien Hansestadt Bremen, 1950 Gründungsmitglied der ARD, kleinste Anstalt der Gemeinschaft. Rund 400 qkm großes Sendegebiet mit rund 662. 000 Einwohnern in Bremen und Bremerhaven, wo rund 362. 000 Hörfunk- und 307. 000 Fernsehgeräte angemeldet sind. Sitz: Bremen.
Vorläufer
Bis 1945 gab es in Bremen nur einen Nebensender (Sender und Studio) der Hamburger Nordischen Rundfunk AG bzw. des Reichssenders Hamburg. 1945 gründete die amerikanische Besatzungsmacht Radio Bremen, das 1949 in deutsche Hände überging.
Rechtsgrundlagen
vor allem das Radio-Bremen-Gesetz vom 23. 1. 2008 in der Änderungsfassung vom 23. 3. 2010. Aufgabe der Rundfunkanstalt ist danach »nach Maßgabe dieses Gesetzes sowie des ARD-Staatsvertrages und des Rundfunkstaatsvertrages im Lande Bremen Rundfunk zu veranstalten und Telemedien anzubieten«. Ein Katalog von sechs Programmgrundsätzen fordert u. a., die Angebote von Radio Bremen sollten »von kulturellem Verantwortungsbewusstsein zeugen und die kulturelle Aufgabe des Rundfunks deutlich werden lassen«, von »demokratischer Gesinnung und unbestechlicher Sachlichkeit« getragen sein.
Programme
zwei eigene Hörfunkprogramme (Bremen Eins, Bremen Vier) sowie in Kooperation mit WDR und RBB Funkhaus Europa und in Kooperation mit dem NDR das Nordwestradio, ein gemeinsames Drittes TV-Programm mit dem NDR (NDR Fernsehen) mit eigenem Videotext (NDR Text), ein 0,75-Prozent-Anteil am ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, Beteiligungen an den Satellitenprogrammen 3sat, ARTE, KI.KA und PHOENIX sowie an ARD Digital, Beteiligung am Deutschlandradio, eigene Online-Angebote unter radiobremen.de.
Organisation
Wichtigstes Aufsichtsgremium ist der Rundfunkrat, der die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Er hat derzeit 26 Mitglieder, darunter zwei Vertreter der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie fünf Repräsentanten der politischen Parteien. 15 der Mitglieder sind von einem festgelegten Kreis entsendungsberechtigter Organisationen gewählt, vier weitere vertreten ebenfalls gesellschaftlich relevante Gruppen und verfügen über »besondere Kenntnisse« in bestimmten Bereichen wie Medienwirtschaft und Medientechnik. Das zweite Gremium, der vorwiegend mit ökonomischen Befugnissen ausgestattete Verwaltungsrat, zählt neun Mitglieder, darunter drei von den Beschäftigten der Anstalt gewählte.
Radio Bremen leitete bis Ende April 1999 ein Direktorium, das aus einem Intendanten als Vorsitzendem und drei Direktoren bestand. Die Mitglieder des Direktoriums waren vom Rundfunkrat auf fünf Jahre gewählt worden. Mit einer Gesetzesänderung, die zum 30. 4. 1999 in Kraft getreten ist, wurden die Befugnisse des Intendanten bzw. der Intendantin, der/die seither die Anstalt leitet und »die Verantwortung für den gesamten Betrieb der Anstalt und für die Programmgestaltung« trägt, zulasten des Direktoriums gestärkt. Die Anstalt gliedert sich in eine Programmdirektion für Hörfunk und Fernsehen sowie eine Direktion für Unternehmensentwicklung und Betrieb, die Produktion, Technik und Verwaltung umfasst. Für Radio Bremen arbeiten 221 festangestellte und zahlreiche freie Mitarbeiter (2010).
Finanzen
2010 erzielte Radio Bremen Erträge in Höhe von knapp 92 Mio Euro, davon circa 41,5 Mio Euro aus Rundfunkgebühren aus dem eigenen Sendegebiet und gut 26 Mio Euro aus dem Finanzausgleich der ARD. Weitere wichtige Einnahmequellen: Rundfunkwerbung und Erträge aus Koproduktionen, Kofinanzierungen, Programmverwertungen etc. Bei Radio Bremen gibt es in zwei Hörfunkprogrammen und werktags vor 20.00 Uhr im Ersten Fernsehprogramm Werbung. Mit deren Abwicklung ist die Radio Bremen Media GmbH betraut.
Infrastruktur
Funkhaus in Bremen, Studios in Bremerhaven und im ARD-Hauptstadtstudio in Berlin. Für seine Auslandsberichterstattung greift Radio Bremen auf das gemeinsame Auslandskorrespondentennetz der ARD zurück. Die Anstalt unterhält keine eigenen Klangkörper.
Für die Verbreitung seiner Programme nutzt Radio Bremen sowohl terrestrische Sendernetze als auch Satelliten und Kabelnetze sowie partiell das Internet. Die Hörfunksender gehören ihm selbst, werden von ihm unterhalten und ausgebaut. Für die übrigen Programme bzw. zur (ergänzenden) Ausstrahlung via Satellit wird auf Verbreitungskapazitäten der Telekom bzw. anderer Satellitenunternehmen und Netzbetreiber zurückgegriffen.
Quelle: ABC der ARD | Stand: 08.02.2012




