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Saarländischer Rundfunk (SR)
seit 1957 Landesrundfunkanstalt des Saarlands, seit 1959 Mitglied der ARD, heute zweitkleinste ARD-Anstalt. Rund 2. 500 qkm großes Sendegebiet mit etwas mehr als einer Million Einwohnern, in dem gut 519. 000 Hörfunk- und knapp 454. 000 Fernsehgeräte angemeldet sind. Sitz: Saarbrücken.
Vorläufer
1935 bis 1945 der Reichssender Saarbrücken; 1945/46 bis 1952 der französische Besatzungssender Radio Saarbrücken, der 1952 in eine rein staatliche GmbH verwandelt wurde, die wiederum bis zur Gründung des SR existierte.
Rechtsgrundlagen
vor allem das Saarländische Mediengesetz vom 27. 2 2002 in der Fassung vom vom 6. 5. 2009. Danach hat der SR »durch die Herstellung und Verbreitung von qualitativ hochwertigen Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie von Mediendiensten mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken.« Den Rahmen für die Programmgestaltung steckt ein Katalog von Programmgrundsätzen ab. »Der SR gestaltet in Richtlinien seinen Auftrag näher aus.«
Programme
im Hörfunk SR 1 Europawelle, SR 2 KulturRadio, SR 3 Saarlandwelle, das in Kooperation mit dem SWR betriebene Jugend-Multimedia-Projekt 103.7 UnserDing sowie das ebenfalls in Kooperation produzierte deutsch-französische Informationsradio AntenneSaar, ein weitgehend in Zusammenarbeit mit dem SWR bestrittenes Drittes Fernsehprogramm (SR Fernsehen) mit einem eigenen regionalen Videotext-Dienst (Saartext), ein 1,25-Prozent-Anteil am Ersten Deutschen Fernsehen, Beteiligungen an den Satellitenprogrammen 3sat, ARTE, KI.KA und PHOENIX sowie an ARD Digital, Beteiligung am Deutschlandradio, eigene Online-Angebote unter SR-online.de.
Organisation
Wichtigstes Aufsichtsorgan ist der Rundfunkrat, der die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Er hat 35 Mitglieder, die von einem festgelegten Kreis von Organisationen entsandt werden, darunter je ein Vertreter der Landesregierung und jeder Fraktion im Landtag. Das zweite Kontrollgremium, der vorwiegend mit ökonomischen Befugnissen ausgestattete Verwaltungsrat, hat sieben Mitglieder, darunter ein von der Landesregierung ernanntes.
Verantwortlich für die Geschäfte der Anstalt einschließlich der Gestaltung des Programms ist ein vom Rundfunkrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit auf sechs Jahre gewählter Intendant. Darunter gliedert der SR sich in eine Programmdirektion für Hörfunk und Fernsehen, eine Verwaltungs- und Betriebsdirektion sowie eine Direktion für Recht und Unternehmensentwicklung. Für ihn arbeiten 547 festangestellte und zahlreiche freie Mitarbeiter (2010).
Finanzen
2010 erzielte der SR Erträge in Höhe von gut 109 Mio Euro, davon knapp 66 Mio Euro an Rundfunkgebühren aus dem eigenen Sendegebiet und gut 29,5 Mio Euro aus dem Finanzausgleich der ARD. Weitere wichtige Einnahmequellen: Rundfunkwerbung und Erträge aus Koproduktionen, Kofinanzierungen, Programmverwertungen etc. Beim SR gibt es in zwei Hörfunkprogrammen und werktags vor 20.00 Uhr im Ersten Fernsehprogramm Werbung. Mit deren Abwicklung ist eine Tochtergesellschaft beauftragt, die Werbefunk Saar GmbH.
Infrastruktur
Funkhaus in Saarbrücken, Gruppenstudio gemeinsam mit RBB (federführend), Radio Bremen und HR im ARD-Hauptstadtstudio in Berlin. Am gemeinsamen Auslandskorrespondentennetz der ARD ist der SR u. a. mit einer Korrespondentin in Paris beteiligt. Er unterhält gemeinsam mit dem SWR die Deutsche Radio Philharmonie Saarbrücken Kaiserslautern.
Für die Verbreitung seiner Programme nutzt der SR sowohl terrestrische Sendernetze als auch Satelliten und Kabelnetze sowie partiell das Internet. Die Sender der ersten drei Hörfunkprogramme und ein Teil der DVB-T-Sender für das Fernsehen gehören ihm selbst, werden von ihm unterhalten und ausgebaut. Für die übrigen Angebote bzw. zur (ergänzenden) Verbreitung via Satellit und Kabel wird auf Kapazitäten der Telekom bzw. anderer Satellitenunternehmen und Netzbetreiber zurückgegriffen.
Quelle: ABC der ARD | Stand: 08.02.2012




