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Organisation

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Beginn des Inhaltes

Zehn Rundfunkanstalten: Eine erfolgreiche Gemeinschaft

ARD - das Kürzel steht für: Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Die 1950 gegründete ARD ist ein Zusammenschluss von neun selbständigen, staatsunabhängigen Landesrundfunkanstalten. Deren Aufgabe ist es, Hörfunk- und Fernsehsendungen für die Allgemeinheit zu veranstalten und zu verbreiten. Sie sollen, so lautet ihr gesetzlicher Auftrag, mit ihren Sendungen der Information, der Bildung und der Unterhaltung aller Bürger dienen. Zehntes Mitglied der ARD ist der Auslandssender Deutsche Welle (DW).

Ihrem Auftrag entsprechend versorgen die Mitglieder der ARD ganz Deutschland mit Hörfunk und Fernsehen - regional, landes- und bundesweit. Programmbezogene Internet-Portale und eigene Videotext-Dienste ergänzen das Angebot.

Die ARD strahlt täglich gut 1.400 Stunden Radio- und rund 265 Stunden TV-Programm aus. Damit erreicht sie Marktanteile von durchschnittlich mehr als 55 Prozent im Hörfunk und knapp 29 Prozent im Fernsehen. Das macht die ARD zur Nummer 1 in Deutschland. Weltweit ist sie mit dieser Leistung und knapp 21.300 festen Mitarbeitern der größte nicht-kommerzielle Programmanbieter.

Die Kooperation innerhalb der ARD wird über Gremien, Kommissionen und Gemeinschaftseinrichtungen geregelt. Der ARD-Vorsitz liegt beim Intendanten der jeweils geschäftsführenden Mitgliedsanstalt.

ARD | Stand: 22.12.2011

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