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Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland
1973 gegründet, Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Die GEZ nahm am 1. 1. 1976 ihre Arbeit auf. Damit ging der seit 1923 in den Händen der Reichs-/Bundespost liegende Gebühreneinzug in die Regie des Rundfunks über. Grundlegend hierfür waren zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts von 1968, die klarstellten, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post ist.
Rechtsgrundlage der GEZ ist heute eine 2002 geschlossene Verwaltungsvereinbarung aller Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios sowie des ZDF. Als gemeinsames Rechen- und Servicezentrum der Rundfunkanstalten nimmt die GEZ u.a. An- und Abmeldungen der Rundfunkteilnehmer entgegen, verwaltet den Teilnehmerbestand, ändert beispielsweise bei Umzug die Daten der Teilnehmer, nimmt die Gebühren an, kontrolliert deren Eingang und leitet ggf. Beitreibungsmaßnahmen ein bzw. erstattet Gebühren zurück. Außerdem informiert die GEZ über die Gebührenpflicht und wirbt für die Gebührenzahlung. Die eingehenden Gelder werden entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten, das DeutschlandRadio und das ZDF weitergeleitet.
Anfang 1992 übernahm die GEZ auch den Gebühreneinzug in den neuen Bundesländern und in den östlichen Stadtteilen Berlins. Mitte 2008 waren bei ihr insgesamt 43,0 Mio Hörfunk- und fast 37 Mio Fernsehgeräte angemeldet. Pro Tag gingen 2006 bei der GEZ rund 93.000 Geschäftsvorgänge (ohne Zahlungsverkehr) schriftlich, telefonisch oder über sonstige elektronische Medien ein.
Mit Inkrafttreten der achten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags am 1. 4. 2005 wechselte die Zuständigkeit für die Befreiung von der Rundfunkgebühr von den Sozialämtern zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese beauftragten die GEZ mit der Bearbeitung der entsprechenden Vorgänge.
Homepage der GEZ
Stand: 19.03.2010



