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Kommissionen
Abstimmung nach innen, gemeinsame Vertretung nach außen
Die Zusammenarbeit innerhalb der ARD wird weitgehend über Kommissionen gesteuert. In den Kommissionen sind zur Beratung gemeinsamer Themen zum Teil auch das ZDF sowie das Deutschlandradio vertreten. Für besonders wichtige oder längerfristige Aufgaben können einzelne Intendanten, Rundfunkanstalten oder Gemeinschaftseinrichtungen Federführungen übernehmen.
Ständige Fachkommissionen
Ständige Fachkommissionen gibt es für die Bereiche Recht, Produktion und Technik, Finanzen, Hörfunk sowie für die Dritten Fernsehprogramme, also für die klassischen Direktionsbereiche der Rundfunkanstalten. Den Vorsitz in den Fachkommissionen führt jeweils die zuständige Direktorin oder der zuständige Direktor des geschäftsführenden Hauses.
Die Fachkommissionen prüfen Themen selbstständig oder im Auftrag der Intendantinnen und Intendanten und sind ermächtigt, abschließende Entscheidungen für laufende Geschäfte zu treffen. Jede Rundfunkanstalt kann allerdings eine Aussetzung der Beschlussfassung und eine weitere Beratung oder eine Entscheidung der Intendantinnen und Intendanten verlangen. Die Fachkommissionen können zudem die ständige Wahrnehmung einzelner Federführungsaufgaben hierfür entsprechend berufenen Arbeitsgruppen übertragen.
Die Historische Kommission ist eine Sonderkommission der ARD, die 1972 im Zuge einer Strukturreform der ARD aufgelöst, 1986 wiederbelebt wurde, um Maßstäbe für die Bewahrung und Erfassung vor allem rundfunkgeschichtlicher Quellen zu entwickeln und die rundfunkhistorische Forschung zu stärken.
Fernsehprogrammkonferenz
Die im ARD-Fernsehvertrag festgelegte Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten für das Fernsehgemeinschaftsprogramm Das Erste erfolgt über die Fernsehprogrammkonferenz. Mitglieder der Fernsehprogrammkonferenz sind die Intendanten oder die Fernsehprogrammdirektoren als ihre Beauftragten. Den für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren gewählten Vorsitz hat der Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen. Dieser gestaltet das Programm in regelmäßigen Konferenzen mit den Mitgliedern der Fernsehprogrammkonferenz.
Federführungen
Federführungen bestehen in der ARD für spezielle Sachgebiete und längerfristige Aufgaben. Die ARD weist Federführungen in der Regel entweder einzelnen Rundfunkanstalten, einzelnen Intendantinnen oder Intendanten, dem Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen oder Fachdirektoren der Häuser zu. Das Spektrum der Federführungen reicht sehr weit, von ARD-internen Verwaltungsangelegenheiten über die Zusammenarbeit mit Dritten, beispielsweise mit Filmproduzenten, Nachrichtenagenturen und Sportverbänden, bis hin zu gemeinschaftlichen technischen, programmlichen und rechtlichen Fragen. Die mit einer Federführung Beauftragten koordinieren die fachkompetente Vorbereitung von Beschlüssen der ARD-Mitglieder. Sie können auch mandatiert werden, die ARD im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach außen zu vertreten.
ARD | Stand: 22.12.2011




