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Datenschutz
gesetzlicher, auch rundfunkgesetzlicher Schutz des Einzelnen davor, dass er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungrecht). Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird im Rundfunk überwiegend durch eigene, weisungsunabhängige Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz überwacht. Jedermann kann sich an diese Beauftragten wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch eine Rundfunkanstalt in seinen schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein.
Für die Datenverarbeitung zu journalistisch-redaktionellen Zwecken gilt das so genannte Medienprivileg, d. h. Sonderregelungen, mit denen die Anwendbarkeit der datenschutzrechtlichen Regelungen mit den Besonderheiten der journalistischen Arbeit in Einklang gebracht wird. Im Verwaltungsbereich spielt der Datenschutz vor allem beim Rundfunkgebühreneinzug eine große Rolle.
Die Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben sich zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen.
Quelle: ABC der ARD | Stand: 23.02.2011
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