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Rechtsgrundlagen
Ein komplexes Geflecht: rechtliche Grundlagen der ARD
Die ARD und ihre Mitglieder sind in ein komplexes Geflecht rundfunkrechtlicher Regelungen eingebunden. Deren Ausgangspunkte sind das Grundgesetz und die "Rundfunkurteile" des Bundesverfassungsgerichts. Laut Grundgesetz ist es Aufgabe des Rundfunks und anderer Medien, den Bürgern eine freie und umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen. Darum gehört zu den Grundrechten auch "die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk".
Dieser Verfassungsauftrag wird hauptsächlich auf zwei Ebenen umgesetzt: durch einen übergreifenden Rundfunkstaatsvertrag aller Bundesländer und durch Rundfunkgesetze und -staatsverträge, mit denen Rundfunkanstalten für einzelne oder mehrere Bundesländer ins Leben gerufen worden sind. Der Rundfunkstaatsvertrag sieht ein Duales Rundfunksystem vor, das neben den öffentlich-rechtlichen Anbietern ARD und ZDF auch privatrechtliche, zumeist kommerzielle Rundfunkveranstalter zulässt.
Die ARD ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller Landesrundfunkanstalten und der Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle (DW) auf der Basis der 1950 verabschiedeten ARD-Satzung. Diese Satzung wird durch den Rundfunkstaatsvertrag ergänzt, der die ARD-Mitglieder u.a. zur gemeinsamen Gestaltung des Ersten Deutschen Fernsehens verpflichtet.
Redaktion ARD-Publikationen | Stand: 22.12.2011
Bericht 11/12 und Leitlinien 13/14
Die ARD berichtet über die Erfüllung ihres Auftrags und ihre Angebote.


