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23.05.2012

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Mensch & Alltag

Beginn des Inhaltes

Interview anlässlich des UN-Tags zur Abschaffung der Sklaverei

Ausgebeutet, geschunden, versklavt

Zur Prostitution gezwungen, als illegales Hausmädchen ausgenutzt oder als Arbeitskraft ausgebeutet - auch heute noch werden Menschen weltweit Opfer von Zwangsarbeit. Sie müssen unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten und erhalten gar keinen oder nur einen Minimallohn. Interview mit einer Expertin vom Deutschen Institut für Menschenrechte.

Weltweit müssen 190 Millionen Kinder arbeiten Foto: picture-alliance/dpa

ARD.de: Am 2. Dezember ist der "Internationale Tag für die Abschaffung der Sklaverei". Sklavenhandel verbindet man ja in erster Linie mit der Kolonialzeit. Ist diese Thematik denn auch heute noch aktuell?

Dr. Petra Follmar-Otto: Sklaverei ist zunächst ein Begriff, der einem eher historisch erscheint. Aber tatsächlich gibt es auch heute noch Menschen, die sich in Situationen befinden, in denen sie zwar nicht rechtlich, aber faktisch wie das Eigentum anderer Menschen behandelt werden. Und diese Form kennzeichnet man mit dem Begriff der "zeitgenössischen Sklaverei".

In welchen Ländern gibt es Menschen, die unter sklavenartigen Bedingungen arbeiten müssen?

Die Situation betrifft alle Länder weltweit, hat aber sehr unterschiedliche Ausprägungen. Es gibt zum Beispiel ganze Familien, die in Indien in Schuldknechtschaft in Steinbrüchen leben und arbeiten. In Usbekistan müssen Kinder auf Baumwollfeldern arbeiten. Es handelt sich hierbei um Kinderarbeit, die sogar staatlich angeordnet ist. Man kann aber auch auf die Situation in Deutschland und Europa schauen, wo Menschen in der Prostitution und in anderen Branchen ausgebeutet werden und dort die Kontrolle über ihr Leben und ihre Arbeitskraft verlieren.

Gibt es in Deutschland spezielle Branchen oder Regionen, in denen Menschen ausgebeutet werden?

Auch da haben wir ein sehr diverses Bild. Ganz lange gab es in Deutschland eine Konzentration auf die Prostitution. In den letzten Jahren wird aber immer deutlicher, dass ganz unterschiedliche Branchen betroffen sind. Das reicht von der Gastronomie- und Hotelbranche, über die Landwirtschaft, die Baubranche bis hin zur fleischverarbeitenden Industrie. Arbeitsausbeutung gibt es sowohl in ländlichen als auch in städtischen Regionen.

Sind einige Berufsfelder stärker betroffen?

Es gibt in allen Feldern, die ich genannt habe, immer eine Bandbreite von Fällen. Das beginnt bei Migranten, die sich dazu bereit erklären, unter schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen zu arbeiten. Also sozusagen einvernehmlich festgelegte schlechte Bedingungen, bei denen man noch nicht von Menschenhandel oder Sklaverei sprechen würde. Weil die Dunkelziffer sehr groß ist, haben wir gerade im Bereich der Arbeitsausbeutung nur ein anekdotisches Wissen. Aber immer wieder tauchen Fälle auf, bei denen man wirklich von extremen Formen von Ausbeutung, von sklavereiähnlichen Bedingungen sprechen kann.


Beginn Texteinschub
Zur Person: Die promovierte Juristin Petra Follmar-Otto leitet die Abteilung "Menschenrechtspolitik" am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin. Zu ihren Fachgebieten zählen die Themen Folterprävention, Diskriminierungsschutz, Rechte von Migrantinnen und Migranten und moderne Formen der Sklaverei.
Ende Texteinschub

Können sie konkrete Beispiele nennen?

Ja, aus der Gastronomie. Hier wissen wir von Fällen, bei denen Migranten, die als Spezialitätenköche mit einem formellen Aufenthaltstitel und einer formellen Arbeitserlaubnis tätig waren, dazu gezwungen wurden, rund um die Uhr zu arbeiten. Sie haben fast keinen Lohn erhalten, mussten auf Matratzen im Keller des Restaurants schlafen und am Ruhetag im privaten Haushalt der Restaurantbetreiber arbeiten. Ein anderes extremes Beispiel ist ein Fall, den wir mit unserem Projekt "Zwangsarbeit heute" begleitet haben. Hierbei ging es um die Hausangestellte eines ausländischen Diplomaten in Berlin. Bei dieser Frau kam zur extremen Arbeitsausbeutung auch noch fortlaufende Erniedrigung und physische Misshandlung hinzu. Ihr war rein rechtlich gar nicht die Möglichkeit gegeben, in Deutschland gegen ihren Täter vorzugehen.

Und wie ist der Fall ausgegangen?

Hausmädchen beim Toilettenputz Foto: Ban Ying Ausbeutung im Haushalt: Oft trifft es ausländische Dienstkräfte

Der Fall ist noch nicht ausgegangen. Der Arbeitgeber der betroffenen Frau besitzt diplomatische Immunität, die den Rechtsweg nach geltendem deutschen Recht sperrt. Das ist genau der Punkt, den wir durch diesen Musterprozess angreifen wollen. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben wegen der Immunität die Klage als unzulässig abgewiesen. Wir bereiten gerade die Revision für das Bundesarbeitsgericht vor. Unser Ziel ist es, durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen, wie die Ansprüche der Betroffenen geltend gemacht werden können und wie sie sich zu der völkerrechtlich abgesicherten Immunität verhalten.

Sie haben eben schon das Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte "Zwangsarbeit heute" angesprochen. Wie helfen Sie damit Betroffenen?

Wir führen das Projekt "Zwangsarbeit heute" seit 2009 in Kooperation mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" durch. Es handelt sich um ein Projekt, das darauf abzielt, die Betroffenen in ihren Rechten zu unterstützen, und zwar ganz konkret in ihren Rechten auf Lohn und Entschädigung. Denn faktisch können in den meisten Strafverfahren wegen Menschenhandel Entschädigungs- und Lohnansprüche nicht durchgesetzt werden. Die Betroffenen sind vielfach gezwungen auszureisen, weil sie kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und ihre eigenen Ansprüche nicht geltend machen können. Das ist etwas, das aus menschenrechtlicher Perspektive nicht hinnehmbar ist. Auch deshalb nicht, weil die Durchsetzung von Rechten für die Betroffenen ein ganz zentraler Punkt ist, um wieder die Kontrolle über ihr Leben zurückzugewinnen.

Wir haben mit dem Projekt die Möglichkeit, über einen Rechtshilfefonds Musterverfahren zu unterstützen und so die Rechtspraxis in Deutschland zu ändern. Wir betreuen im Moment etwa zehn Verfahren. Der Fall der diplomatischen Immunität ist einer davon. Bei einem anderen Fall, der jetzt schon positiv zu Ende geführt wurde, konnte eine in die Prostitution "gehandelte" Frau ihre Ansprüche auf Opferentschädigung nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz durchsetzen, die ihr zunächst verwehrt worden waren.

Wie hoch schätzen Sie die Dunkelziffer der in Deutschland unter sklavenartigen Bedingungen lebenden Menschen ein?

Valide Schätzungen über die Dunkelziffer sind sehr, sehr schwierig. In Deutschland werden jährlich 600 bis 1000 Fälle von Menschenhandel bekannt. Beim überwiegenden Teil handelt es sich um Menschenhandel in die Prostitution. Das liegt aber meiner Überzeugung nach daran, dass wir im Bereich der Arbeitsausbeutung noch keine qualifizierten Ermittlungs- und Unterstützungsstrukturen haben. Es muss allerdings beachtet werden, dass man nicht alle bekannten Fälle als sklavereiähnlich bezeichnen kann, sondern nur Extremfälle sklavereiähnlich sind.

Betrachten wir die Situation in Gesamteuropa: Gibt es Länder, die auf diesem Gebiet besondere Probleme haben?

Die Vereinten Nationen haben Menschenhandel weltweit untersucht und kamen zu dem Schluss: Menschenhandel ist ein Problem, das alle Länder der Welt betrifft. Und insofern kann man auch auf Europa bezogen gar nicht sagen, dass es einzelne Länder gibt, die davon besonders betroffen sind. Es gibt aber Unterschiede in den Branchen. Man weiß beispielsweise, dass in Spanien und Italien ein großes Problem in der Landwirtschaft existiert. Dort ist die Landwirtschaft ein Wirtschaftszweig von großer Bedeutung, in dem Menschen ohne oder mit unsicherem Aufenthaltsrecht unter sehr schlechten Bedingungen arbeiten.

Wie kann man gegen diese Ausbeutung vorgehen?

Die Politik konzentriert sich schon viel zu lange auf die Strafverfolgung der Täter. Wenn man dagegen die Betroffenen in ihren Rechten stärken würde, wenn man ihre prekäre aufenthaltsrechtliche Situation verbessern würde, wenn man ihre Möglichkeiten verbessern würde, vor Gericht zu gehen und ihre Ansprüche durchzusetzen, dann wäre das ein Schritt zur Verwirklichung der Menschenrechte und auch ein ganz wichtiges Element der Prävention. Die Betroffenen würden dann nämlich in die Lage versetzt, ihre Rechte selber durchzusetzen und sich aus der Ausbeutungssituation zu befreien.

Das Gespräch führte Jenny Weber. 

Stand: 02.12.2011

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