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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
Was behinderten Menschen in Deutschland zusteht
Gwendolyn Mayer
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" - so ist es im Grundgesetz verankert. Um Nachteile auszugleichen, bieten verschiedene Institutionen Menschen mit Behinderung Hilfe an. Doch nicht alle kennen ihre Rechte. Ein Überblick über rechtliche und finanzielle Möglichkeiten für behinderte Menschen in Deutschland.
Der Schwerbehindertenausweis
Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt ein Mensch als "schwerbehindert" und kann einen Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Behinderte Menschen sollten nicht aus Schamgefühlen heraus auf diesen Ausweis verzichten, denn er bringt viele Vorteile für das tägliche Leben. Auch Eltern behinderter Kinder können einen solchen Ausweis für ihr Kind beantragen.
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen. Der Ausweis - mit den jeweiligen in Kürzeln kenntlich gemachten Merkmalen - hilft behinderten Menschen, besondere Nachteilsausgleiche im öffentlichen Leben in Anspruch zu nehmen.
Was die Kürzel auf dem Schwerbehindertenausweis bedeuten und welche Rechte mit ihnen verbunden sind
Heil- und Hilfsmittel zur Teilhabe behinderter Menschen
Rollstühle gehören zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse."Leistungen zur Teilhabe" sollen es behinderten Menschen ermöglichen, besser in das Leben der Gemeinschaft eingegliedert zu werden. Insbesondere die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen helfen, Behinderungen und chronische Krankheiten zu lindern und wenn möglich abzuwenden. Verschiedene Träger der Sozialversicherung übernehmen - nach ärztlicher Verordnung - die Kosten dafür. Sofern es sich um Reha-Maßnahmen zur Senkung der Erwerbsminderung, also zur (Wieder-) Aufnahme eines Berufes handelt, ist die Rentenversicherung zuständig. Reha-Maßnahmen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern sollen, übernimmt die Krankenkasse. Dies sind beispielsweise Gehhilfen, Rollstühle, Blindenstöcke, Hörgeräte oder besondere Therapien, wie Logopädie, Physio- oder Ergotherapie.
Wichtig: Nutzen Sie die Möglichkeit, einem ablehnenden Bescheid innerhalb der vorgegebenen Frist zu widersprechen. Oftmals kann die Krankenkasse doch noch von einer Kostenübernahme überzeugt werden. Vereine wie die Lebenshilfe e.V. oder der Sozialverband VdK bieten hier Hilfestellung an.
Mittel für ein selbstbestimmtes Leben: Das Persönliche Budget
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- Krankenkasse
- Pflegekasse
- Rentenversicherungsträger
- Unfallversicherungsträger
- Träger der Alterssicherung der Landwirte
- Träger der Kriegsopferversorgung
- Jugendhilfeträger
- Sozialhilfeträger
- Integrationsamt
- Bundesagentur für Arbeit
Seit Januar 2008 haben behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf ein so genanntes "Persönliches Budget". Diese Leistungsform besteht aus einer Geldsumme, mit der der individuell festgestellte Hilfebedarf eines behinderten Menschen gedeckt werden soll. Die Höhe des Budgets ist von Fall zu Fall verschieden. Die Mehrheit der bewilligten Budgets liegt zwischen 200 und 800 Euro monatlich. Auch können einmalige Budgets gewährt werden. So können z.B. Hörbehinderte einen Dolmetscher für den Einsatz von Gebärdensprache bei Behördenbesuchen einstellen.
Hatten Menschen mit Behinderung früher einen Anspruch auf eine Leistung, so hatten die zuständigen Behörden den Betrag direkt an die leistende Institution (z.B. einen Fahrdienst) überwiesen. Mit dem Persönlichen Budget soll behinderten Menschen mehr Eigenständigkeit ermöglicht werden. Budgetnehmer sollen ihre Dienste selbst auswählen und auch selbst bezahlen. Grundsätzlich können über das Persönliche Budget auch Familienmitglieder als persönliche Assistenz angestellt werden, beispielsweise für Fahrten zur Therapie. Nur wenn es sich um so genannte "Beistandspflichten" handelt, die beispielsweise Eltern gegenüber ihren behinderten Kindern ohnehin erfüllen müssen (z.B. Aufsichts- oder Fürsorgepflicht), ist das nicht möglich.
Hilfen für die Integration am Arbeitsplatz
Blinde Arbeitnehmer erhalten eine besondere Ausrüstung vom Integrationsamt.Nach wie vor sind Menschen mit Behinderung stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als nicht behinderte Menschen. Oft fürchten Arbeitgeber die besonderen Kündigungsschutzregeln, die für behinderte Menschen gelten. Auch glauben sie, dass ein behinderter Kollege zusätzliche Kosten verursachen könnte. Zu Unrecht, denn die Integrationsämter sorgen für die Ausstattung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes. So bringt ein blinder Arbeitnehmer seinen eigenen PC mit einer blindengerechten Ausstattung mit, darunter fallen z.B. eine Spracherkennungssoftware, eine Bildschirm-Lupe oder einer "Braillezeile", mit der ein Blinder alles in Blindenschrift lesen kann, was auf dem Bildschirm steht. Außerdem bieten die Integrationsämter Beratung für Arbeitgeber und behinderte Arbeitnehmer an, mit dem Ziel besondere Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu beheben. Leistet ein behinderter Arbeitnehmer tatsächlich weniger als ein nicht behinderter, werden anteilig Lohnkosten übernommen.
Hilfe für Angehörige: Das Pflegegeld
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Unser Tipp: Führen Sie ein Pflegetagebuch, um Ihren Pflegebedarf zu dokumentieren.
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder einer Krankheit länger als sechs Monate auf Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen in den drei Lebensbereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität angewiesen sind, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit, die für die Höhe der Leistungen entscheidend sind:
- Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige: Menschen, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen Hilfe benötigen. Der Pflegeaufwand muss täglich durchschnittlich 90 Minuten beanspruchen, auf die Grundpflege müssen mehr als 45 Minuten entfallen.
Das Pflegegeld beträgt monatlich 215 Euro. Alternativ können Sachleistungen von 420 Euro im Monat in Anspruch genommen werden. "Sachleistungen" sind Dienstleistungen von ambulanten Pflegediensten oder Sozialstationen. - Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige: Menschen, die in den genannten drei Bereichen mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen. Der Pflegeaufwand muss täglich mindestens drei Stunden betragen, zwei davon müssen auf die Grundpflege entfallen.
Das Pflegegeld beträgt monatlich 420 Euro, die Höhe der alternativ gewährten Sachleistungen ist 980 Euro. - Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige: Menschen, die in den genannten drei Bereichen täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen. Täglich muss ein Pflegebedarf von mindestens fünf Stunden bestehen, vier Stunden sollten für die Grundpflege nötig sein.
Das monatliche Pflegegeld beträgt 675 Euro, Sachleistungen werden bis zu einer Höhe von 1470 Euro im Monat erstattet. - Übersteigt das Ausmaß der Pflege die Pflegestufe III, kann in besonderen Fällen ein Härtefall anerkannt werden. In diesem Fall werden Sachleistungen bis zu 1918 Euro gewährt.
Wichtig für Eltern: Bei einem behinderten Kind ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. So benötigen auch gesunde Kinder Hilfe beim Toilettengang oder beim Zubereiten einer Mahlzeit, entscheidend ist aber der Mehraufwand an benötigter Hilfeleistung, der bei einem behinderten Kind entsteht.
Stand: 03.12.2009
Weitere Links in der ARD
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Leben mit Behinderung
Hintergründe, Reportagen, Interviews [tagesschau]
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Arbeiten mit Handicap
Die berufliche Integration Behinderter [wdr]
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Das Behindertentestament
Was Eltern behinderter Kinder beim vererben beachten sollten [ard mediathek]
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Persönliches Budget für Behinderte
Ein Beispiel aus Bremen [ard mediathek]
Links im WWW
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Einfach teilhaben
Webportal für Menschen mit Behinderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) -
Das zuständige Versorgungsamt
Adressliste aller Bundesländer -
Reha-Servicestellen in Deutschland
Adressen der Leistungsträger -
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Informationen der Integrationsämter




