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12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Depublikation eines Beitrags/Specials
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der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1.6.2009 in Kraft getreten ist, hat zur Folge, dass dieser und eine Reihe weiterer Inhalte, die bisher bei ARD.de angeboten wurden, nicht mehr verfügbar sind: Öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten werden dadurch gesetzlich engere Grenzen gesetzt als bisher. Beispielsweise müssen ARD und SWR - bis auf Archivinhalte - eine maximale Verweildauer für die Verfügbarkeit aller Inhalte im Internet angeben. Diese Inhalte wurden von den Gebührenzahlern bereits finanziert und könnten ohne Zusatzkosten weiter für Sie zur Verfügung stehen.
Aufgrund der neuen Regelungen werden wir viele Beiträge und Specials nicht mehr so lange anbieten können wie zuvor.
Weitere Informationen:
Beginn Texteinschub
Kriterien, Verfahren, Hintergründe
Vertrag als PDF-Dokument
Begründung zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag [pdf]
PDF-Dokument
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Stand: 28.05.2009
