Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Weitere ARD Online-Angebote.
Aus dem Archiv von ARD.de
Der demografische Wandel in Deutschland hat dramatische Auswirkungen auf unser Rentensystem. Die gesetzliche Rente kann die Alterseinkommen alleine nicht mehr sichern. Vor allem private Vorsorge muss die "Versorgungslücke" stopfen. Eine Bestandsaufnahme.
Eine steigende Lebenserwartung und der Geburtenrückgang in den vergangenen Jahrzehnten haben das traditionelle umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rente an den Rand des Kollaps geführt. Das Verhältnis von Beitragszahler zu Rentner dürfte sich in den kommenden Jahrzehnten weiter verschieben. Während es derzeit bei etwa zwei zu eins liegt – im Schnitt finanzieren also zwei Beitragszahler einen Rentner - wird es etwa im Jahr 2040 bei eins zu eins liegen. Der "Generationenvertrag", nach dem heutige Beitragszahler für die Renten ihrer Elterngeneration aufkommen, ist in dieser Form nicht mehr zu halten.
Eine deutliche Anhebung der Beitragssätze zur Rentenversicherung ist keine Lösung des Problems, sie würde nur zu einer dramatischen Erhöhung der Lohnnebenkosten führen, darüber herrscht in der Politik weitgehend Einigkeit. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland weiter verschlechtern, steigende Arbeitslosigkeit und noch weniger Betragszahler wären die Folge.
Eine Absenkung des Rentenniveaus auf Basis der gesetzlichen Rente ist damit unausweichlich. Nach Berechnungen der Rentenversicherer ist für Arbeitnehmer, die 2020 in Rente gehen noch von einem Rentenniveau von 46 Prozent des letzten Nettolohnes auszugehen, bis zum Jahr 2030 soll es auf 43 Prozent sinken. Auch dies könnten aber noch zu optimistische Annahmen sein.
Ein zweiter Schritt ist die schrittweise Anhebung des Rentenalters: Für alle nach dem 1.2.1947 Geborenen erhöht sich das Renteneintrittsalter um einen Monat pro Jahr. Für alle Beitragszahler ab dem Jahrgang 1964 gilt dann ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
Das umlagefinanzierte Rentensystem ist mit diesen Maßnahmen, denen durchaus in den kommenden Jahren noch weitere Folgen können, vor dem Zusammenbruch bewahrt. Die künftigen Rentner stehen allerdings damit vor einer gewaltigen "Versorgungslücke". In vielen Fällen wird die gesetzliche Rente, die sie erhalten werden, nur noch die Höhe einer Grundsicherung haben. Den Lebensstandard, den sie während ihres Arbeitslebens gewohnt waren, können sie im Alter nicht mehr halten.
Derzeit liegt der Anteil der Alterseinkommen in Deutschland, die von der gesetzlichen Rente gespeist werden, immer noch bei rund 80 Prozent. Für den Rest sorgen betriebliche Rente und Erträge aus der privaten Vorsorge. Damit unterscheidet sich das deutsche Rentnereinkommen drastisch von dem etwa in den Niederlanden, der Schweiz oder den USA. Hier sorgt eine gesetzliche Rente bereits jetzt nur für die Hälfte der Einkünfte; Betriebsrente oder die private Vorsorge steuern den Rest zum Einkommen der Rentnergeneration bei.
Diese "kapitalgedeckten" Elemente der Rente werden auch in Deutschland eine zunehmende Rolle spielen. Der Gesetzgeber hat Anreize für diese beiden Säulen der Altersvorsorge geschaffen, die dafür sorgen sollen, dass ihre Bedeutung für Rentnereinkünfte in den kommenden Jahrzehnten deutlich steigt. Der Anspruch auf eine betriebliche Zusatzvorsorge besteht etwa grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer, sei es über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. In allen drei Formen sind die Beiträge bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei.
Die private Vorsorge wird vor allem durch die staatliche Unterstützung einer "Riester-Rente" oder einer "Rürup-Renter" staatlich gefördert. Die Riester-Rente soll durch Grund- und Kinderzulagen vor allem abhängig Beschäftigten eine zusätzliche monatliche Rente ermöglichen. Nach dem Willen des Gesetzgebers wird es auch möglich sein, einen Teil der eingezahlten Riester-Beiträge bei Rentenantritt "auf einen Schlag" ausgezahlt zu bekommen. Und in gewissen Grenzen ist eine Entnahme vom Riester-Konto auch möglich, um damit ein Eigenheim zu finanzieren (Wohn-Riester). Beiträge zur Riester-Rente können vollständig als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase allerdings voll steuerpflichtig.
Die Rürup-Rente wendet sich vor allem an Selbstständige und Besserverdienende. Beiträge zu Rürup-Produkten oder Versicherungs- oder Fondsvarianten können derzeit zu 66 Prozent, ab 2025 zu 100 Prozent als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Eine Staffelung der steuerpflichtigen Anteile gibt es auch in der Auszahlungsphase, je nach Rentenbeginn. Ab einem Rentenstart im Jahr 2040 ist auch die Rürup-Rente voll steuerpflichtig.
Aktiv und selbstverantwortlich Vorsorge fürs Alter zu treffen, das wird eine Aufgabe fast aller Bevölkerungsgruppen in Deutschland sein. Eine sinnvolle Vorsorge sieht dabei ganz unterschiedlich aus, je nach Alter, Familienstand, Art der Beschäftigung und persönlichem Anspruch. Wir geben anhand von einigen ausgewählten Fallbeispielen eine Orientierung, wie eine individuelle Vorsorge fürs Alter aussehen kann.
Autor: Andreas Braun
Weitere Informationen zum Thema:
Suche in der ARD




Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA,
DLF/ DKultur, DW