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24.05.2012

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Der gläserne Mensch

Beginn des Inhaltes

Videoüberwachung

Die vielen Augen des "großen Bruders"

Karolin Gunzert

In Bahnhöfen, auf Flughäfen, in Kaufhäusern - Überwachungskameras sind überall. Tendenz steigend. Befürworter glauben, dass die Kameras helfen, Verbrechern auf die Spur zu kommen. Kritiker warnen vor einem Überwachungsstaat.

Nur fünf Tage hatte die Polizei gebraucht, um 2005 die Täter des Londoner Bombenanschlags zu identifizieren. Am Morgen des 7. Juli tauchten vier junge Männer mit Rucksäcken auf den Schultern auf dem Bahnhof Kings Cross auf. Keinem der vielen tausend Pendler, die täglich auf dem Bahnhof ankommen, sind die jungen Pakistanis aufgefallen. Den Überwachungskameras schon. Sie hielten fest, wie die Männer plaudernd in Richtung U-Bahn liefen. Eine halbe Stunde später detonierten vier Bomben an vier verschiedenen Orten. Unter den Toten befanden sich auch die pakistanischen Täter. Für die Polizei war die schnelle Identifikation ein großer Erfolg und für die Anhänger der Videoüberwachung ein weiteres Argument dafür.

Öffentlich oder privat – die Kamera ist überall

Nach Angaben der Bürgerrechtsorganisation "Liberty" gibt es in Großbritannien bereits vier Millionen Videokameras, die zur Überwachung eingesetzt werden. Jeder Londoner wird pro Tag schätzungsweise 300 Mal von einer Überwachungskamera aufgenommen. Verglichen mit Großbritannien wird in Deutschland zwar noch viel weniger überwacht, trotzdem: Auch hier ist es zumindest in Großstädten so gut wie unmöglich, nicht von einer Kamera erfasst zu werden. Die meisten sind allerdings privat, werden von Bahnhofsbetreibern, Busgesellschaften, Villenbesitzern oder Kaufhausketten betrieben. Denn jeder kann problemlos Überwachungskameras kaufen und auf seinem Gelände anbringen.

Recht auf Datenschutz

Monitorbilder von vier Bahnhöfen im Großraum Dresden Foto: Foto: dpa Ein Monitor zeigt Bilder von vier Bahnhöfen im Großraum Dresden an.

Wer mit Kameras überwacht, zeichnet Daten auf. Doch der Gefilmte weiß oft nicht, dass Bilder von ihm gemacht, also Daten erhoben wurden. Im Volkszählungsurteil von 1983 haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Bürgern jedoch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zugesprochen. Das heißt: Es besteht ein "Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten".

Jeder hat also das Recht, über die Aufnahme seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Damit greift die Videoüberwachung streng genommen in das Persönlichkeitsrecht ein. Deswegen darf zum Beispiel ein Arbeitgeber seine Angestellten nicht ohne Verdacht dauerhaft per Video beobachten. Besteht jedoch ein solcher Verdacht, kann er seine Mitarbeiter mit der Videokamera überwachen lassen.

Bei der polizeilichen Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen muss es sich um Orte handeln, die sich eindeutig als problematisch erwiesen haben. Zum Beispiel Plätze, an denen eindeutig mit Drogen gehandelt wird oder an denen es oft zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Das im Dezember 2008 verabschiedete BKA-Gesetz sieht zusätzlich eine akustische und optische Wohnraumüberwachung vor. Dafür muss jedoch ein richterlicher Beschluss vorliegen.

Mehr Sicherheit durch Videoüberwachung?

In öffentlichen Bussen in Wiesbaden fahren mittlerweile 57 Videokameras mit. Installiert hat sie die dortige Verkehrsgesellschaft ESWE. Zur großen Freude von Oberbürgermeister Hildebrand Diehl: "Das Sicherheitsgefühl der Bürger wird auf jeden Fall positiv beeinflusst." Bei der Videoüberwachung kommt es vor allem auf den psychologischen Effekt an. Sobald Kameras angebracht sind, fühlen sich Fahrgäste und Fahrer oft sicherer. Und auf Randalierer wirken sie abschreckend.

Allerdings sind Busse und Bahnen begrenzte, geschlossene Räume und keine Orte, in denen es Seitenstraßen und dunkle Ecken gibt. Kriminelle wissen nur zu oft um die Positionen der Kameras und gehen ihnen schlicht und einfach aus dem Weg. Zum Beispiel in Frankfurt: Dort filmen Überwachungskameras der Polizei seit vielen Jahren das oft nicht ganz saubere Treiben in der Fußgängerzone der Konstablerwache. Zwar ist die Kriminalität auf dem Platz seit der Anbringung spürbar gesunken, doch die Dealer und Junkies sind einfach einen Stock tiefer, in den U-Bahnhof abgewandert. Die Stadt Frankfurt sieht die Anbringung der Kameras trotzdem als Erfolg an. Denn konkret ging es nicht um eine generelle Eindämmung der Kriminalität, sondern um die "Reinhaltung" eines prominenten Platzes mitten im Stadtzentrum.

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hält das präventive Einsetzen von Videokameras für unsinnig. "Abgestumpfte Kriminelle und Fußball-Hooligans werden keineswegs abgeschreckt", sagte er gegenüber hr-INFO. Eine umfangreiche Sicherheit werde durch diese Präventivmaßnahmen nur vorgetäuscht - ausreichende Sicherheit käme nur zustande, wenn pro Videokamera ein Polizist eingestellt würde, der bei Gefahr sofort eingreifen könne. Laut Ronellenfitsch ist die präventive Videoüberwachung in 70 bis 90 Prozent der Fälle unnötig und damit unzulässig.

Videoüberwachung 2.0

Polizisten von Scotland Yard vor Monitorwand Foto: dpa Polizisten von Scotland Yard kontrollieren Monitore.

In Großbritannien, im Mutterland der Videoüberwachung, ist man schon längst einen Schritt weiter. Im Londoner Vorort Newham helfen mittlerweile Computer, Straftäter zu identifizieren. Aus laufenden Videobildern isoliert das System Gesichter und vergleicht sie mit gespeicherten Daten von Kriminellen oder Verdächtigen. Wenn es glaubt, ein verdächtiges Gesicht in der Menge gefunden zu haben, schlägt es Alarm.

US-amerikanische Forscher haben außerdem eine Software zur Unterstützung der Videoüberwachung entwickelt, die verdächtiges Verhalten von Passanten automatisch erkennt und Alarm schlägt. Das Programm sucht nach atypischem Verhalten, um mögliche Verbrecher oder hilfsbedürftige Personen zu identifizieren. Im englischen Portsmouth wird das neue Überwachungssystem der amerikanischen Firma Cernium bereits getestet. "Perceptrak" kennt 18 verdächtige Ereignisse und schlägt bei Übereinstimmung des Verhaltens Alarm. Der Alarm wird an den zuständigen Sicherheitsbeamten weitergeleitet, der dann entscheidet, ob das durch die Kamera gemeldete Verhalten tatsächlich verdächtig ist. Zu den, von der Kamera erlernten Verhaltensmustern gehören beispielsweise Personen, die sich schneller als gewohnt bewegen, Menschenansammlungen, die sich bilden oder auflösen und zu schnell oder zu langsam fahrende Autos. Es gibt verschiedene Modi, in denen die Kamera sich auf ganz bestimmte Situationen einstellt. Im "Bahnhofs"-Modus beispielsweise achtet die Kamera genau auf herrenlose Gegenstände wie Koffer.

Auch der Wiener Flughafen nutzt in Zukunft im entstehenden "SkyLink" Terminal ein Hightech-Videoüberwachungssystem in den Hochsicherheitsbereichen. Die Software des Unternehmens KiwiSecurity arbeitet vergleichbar zum amerikanischen Überwachungssystem. Entwickelt wurde sie 2005 von drei Studenten der TU Wien. Mit ihr kann auffälliges Verhalten wie beispielsweise stehen gelassenes Gepäck erkannt werden. Dafür wertet die Software von der Videokamera aufgezeichnete Bilder aus und vergleicht das Verhalten der abgebildeten Personen mit dem "Normalverhalten". Nach Angaben des Geschäftsführers von KiwiSecurity, Florian Matusek, wird bei dieser Art der Videoüberwachung auch Rücksicht auf die Privatsphäre der überwachten Personen genommen. "Das System ist so entwickelt, dass die Videodaten nicht personenbezogen ausgewertet werden. Es werden zum Beispiel Informationen wie Geschwindigkeit und Gehrichtung analysiert." Um die Privatsphäre von Personen besser zu schützen, können sogar die Kamerabilder anonymisiert werden.

Stand: 28.01.2009

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