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Kinder haben ist teuer. Viele haben Angst, sich das nicht leisten zu können. Dabei gibt es für Familien verschiedene finanzielle Hilfen vom Staat. Ein Überblick.
Während des Mutterschutzes haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das in etwa dem Nettoeinkommen entspricht. Es setzt sich aus Zahlungen der Krankenkasse und des Arbeitgebers zusammen. Beide Teile müssen getrennt beantragt werden. Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, weil sie entweder privat versichert oder familienversichert sind, erhalten eine Einmalzahlung von höchstens 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Privat Versicherte erhalten je nach Arbeitgeber noch einen Zuschuss vom Chef.
Seit 2007 gibt es für die Kindererziehung Geld: das Elterngeld. Um es zu bekommen, muss mindestens ein Elternteil aus dem Job aussteigen und sich um das Kind kümmern. Das Elterngeld wird normalerweise die ersten zwölf Monate nach der Geburt gezahlt. Es kann aber um zwei Monate verlängert werden, falls auch der zweite Elternteil eigens für diese Zeit aus dem Job aussteigt oder weniger arbeitet. Wie viel Elterngeld Sie bekommen, ist vom Nettoeinkommen abhängig. Wichtig: Auch Nicht-Berufstätige bekommen Elterngeld.
Tipp: Das Nettoeinkommen hängt auch von der Lohnsteuerklasse ab. Überprüfen Sie diese und nutzen Sie alle Freibeträge aus. Das kann Ihnen bis zu 8.000 Euro mehr bringen.
Eltern haben für alle Kinder unter 18 Jahren Anspruch auf Kindergeld. Es wird unabhängig vom Einkommen bezahlt und die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Auch für Kinder über 18 gibt es bei bestimmten Voraussetzungen Kindergeld - zum Beispiel wegen einer Ausbildung.
Wer wenig verdient, kann zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht älter als 25 Jahre ist und noch zuhause lebt. Der Kinderzuschlag wird längstens 36 Monate bezahlt.
Alleinerziehende haben Anspruch auf Unterhaltshilfe vom Staat, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Das Geld gibt es für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und maximal 72 Monate lang. Die Unterhaltsvorschussleistungen werden für den Monat vor der Antragsstellung rückwirkend bezahlt.
Wer Kinder hat, zahlt weniger Steuern. Wichtig ist auf jeden Fall der Kinderfreibetrag. Der wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Kinderbetreuungskosten können Sie von der Steuer absetzen. Zum Beispiel die Kosten für eine Tagesmutter. Außerdem gibt es verschiedene Sonderregelungen für allein Erziehende.
Familie ist ein Vollzeit-Job. Deshalb gibt es dafür einen Bonus von der Rentenkasse: Zeiten der Kindererziehung werden seit 1992 bis zum 3. Lebensjahr des Kindes angerechnet. Die Höhe richtet sich nach einem bundesdeutschen Jahresdurchschnittseinkommen. 2007 beträgt das 29.304 Euro.
Tipp: Die Erziehungszeit sollte für die Rente des schlechter verdienenden Elternteils beantragt werden!
Neben der staatlichen Familienförderung des Bundes fördert jedes Bundesland die Familie noch mal extra. Zum Beispiel gibt’s unter anderem in Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zusätzliches Geld für Familienurlaube. Und wer Drillinge am Start hat, hat es zum Beispiel in Baden-Württemberg besonders gut: Für jedes Mehrlingskind gibt es einmalig einen Zuschuss bis 2.500 Euro.
Auch Städte und Kommunen haben spezielle Angebote für Familien. Zum Beispiel Hilfsprogramme für Familien in Not oder Familienpässe. Mit so einem Pass haben Sie auch vergünstigten Eintritt in Schwimmbäder. Fragen Sie bei Ihrem Rathaus nach, was Ihre Stadt anbietet.
Autorin: Felicia Mutterer
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