Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Weitere ARD Online-Angebote.

http://www.ard.de/-/id=533606/1tbnpot/index.html

Etikett vom SR Foto: SR

Kinder in Not

Was tun, wenn der Verdacht besteht?

Zehntausende von Kindern werden deutschlandweit jährlich Opfer sexueller oder körperlicher Gewalt, und die Dunkelziffer ist noch höher. Was kann man im Verdachtsfall tun?

Florian von nebenan sieht seit ein paar Wochen so traurig aus, wenn er auf den Bus wartet. Und seine kleine Schwester wirkt richtig verängstigt. Stimmt da vielleicht was nicht? Oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken? Solche Fragen sind wohl schon vielen Menschen durch den Kopf gegangen, wenn sie eine Veränderung im Verhalten eines Kindes beobachtet haben. Schweigen sollte man da auf keinen Fall. Was aber sollte man tun? An wen kann man sich wenden?

Zukunft Audio (groß) Trauriger Junge sitzt auf Bett Foto: picture-alliance/dpa

"Stimmt da was nicht?"

Wie lässt sich erkennen, ob ein Kind Opfer von Missbrauch oder Misshandlung geworden ist? Was man bei Verdacht auf Kindesmisshandlung tun kann.[mehr]

Es gibt keinen Königsweg

"Jeder Fall liegt anders, es gibt keinen Königsweg", sagt Udo Weber, Psychologe bei der Saarbrücker Beratungsstelle Phoenix, einer Hilfseinrichtung für missbrauchte Jungen. "Manchmal ist es der beste Weg, das Kind einfach mal auf seine Verhaltensveränderung anzusprechen." Allzu direkte Fragen seien dabei aber tabu: "Im Gespräch mit dem Kind sollte man nicht fragen, ob es geschlagen oder angefasst wurde. Besser ist die Frage, wie es dem Kind geht, warum es in letzter Zeit so schweigsam ist oder ob irgendetwas passiert ist."

Im Zweifel zur Beratungsstelle

In manchen Fällen könne es auch besser sein, erst bei den Eltern des Kindes, beim Lehrer oder bei der Kindergärtnerin nachzufragen oder die Beobachtung vorsichtig bei den anderen Nachbarn zur Sprache zu bringen. Wenn man Zweifel hat, wie man vorgehen soll, ist auf jeden Fall eine entsprechende Beratungsstelle die erste Adresse: "Die Experten kennen sich aus, wissen, was zu tun ist und nehmen die Sache in der Regel auch in die Hand - in Zusammenarbeit etwa mit dem Jugendamt oder der Polizei." Beratungsstellen - wie zum Beispiel die lokale Niederlassung des Kinderschutzbunds oder eines Kinderschutz-Zentrums - finden sich im Telefonbuch oder im Internet.

Fakten statt Mutmaßungen

Ganz gleich aber, an wen man sich wendet: "Wichtig ist, die Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall Verdächtigungen in den Raum zu stellen", sagt Weber. "Fakten gehen vor Mutmaßungen. Also bitte nur schildern, was man tatsächlich beobachtet hat  - und nicht interpretieren, was vielleicht hinter verschlossenen Mauern geschehen sein könnte." Auf gar keinen Fall sollte man selbst Detektiv spielen: "Die Ermittlungsarbeit ist immer Sache der Polizei".

Wie schütze ich mich vor Repressalien?

Die öffentlichen Beratungsstellen sichern in der Regel volle Vertraulichkeit zu: "Jede Beratungsstelle oder auch das Jugendamt garantieren auf jeden Fall absolute Anonymität", verspricht Margit Leist, Psychotherapeutin bei der Saarbrücker Anlaufstelle für sexuell missbrauchte Mädchen, Nele. "In den Unterlagen einer Beratungsstelle oder des Jugendamtes muss der Name eines Informanten überhaupt nicht auftauchen, da diese Stellen nicht zu polizeilichen Ermittlungen verpflichtet sind."

Sollte man sich bei begründetem Verdacht aber entscheiden, lieber gleich die Polizei aufzusuchen, verhält es sich ein klein wenig anders. Die Polizei ist zwar ebenso wie öffentliche Beratungsstellen verpflichtet, die Anonymität desjenigen zu wahren, der einen Hinweis gibt. Dennoch, so Kriminalhauptkommissarin Michaela Sproß vom Landeskriminalamt Saarland, könne es bei der Polizei keine absolute Anonymitätsgarantie geben: "Sobald jemand namentlich eine Anzeige oder eine Mitteilung macht über einen Verdacht, werden die Personalien erhoben", so Sproß. "Der Tatverdächtige oder später der Angeklagte wird diese Informationen über seinen Rechtsbeistand bekommen. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn es nach den Ermittlungen zu einer Anklage gekommen ist."

Wie erkenne ich Hilfsbedürftigkeit?

Bleibt die Frage, wie man denn nun erkennen kann, ob ein Kind tatsächlich das Opfer von Missbrauch oder Misshandlung ist. Gibt es da geschlechtsspezifische Unterschiede? "Grundsätzlich kann das von Fall zu Fall und Kind zu Kind individuell ganz unterschiedlich sein", sagt Phoenix-Psychologe Udo Weber. "In  der Praxis ist es aber meist so, dass Jungen, nachdem sie Opfer einer Straftat geworden sind, eher zu aggressivem  Verhalten neigen. Die meisten Mädchen ziehen sich eher zurück, werden stumm oder apathisch."

Autor: Patrick Reitler

Weitere Informationen zum Thema:


Suche in der ARD


sr | Stand: 04.04.2007
Die ARD ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
 Standort:
© SWR 2007

Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW