Zwei starke Signale der ARD für die deutsche Produzentenlandschaft: ARD entwickelt Eckpunkte-Selbstverpflichtung weiter und verlängert Corona-Unterstützung

Die Intendantinnen und Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten haben die "Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation" weiterentwickelt und deren Fortschreibung bis 31. Dezember 2024 beschlossen.

Die ab 2021 für die ARD-Landesrundfunkanstalten und die ARD-Degeto geltenden Eckpunkte sind nach intensivem und konstruktivem Austausch mit der Allianz Deutscher Produzenten und weiteren Produzentenverbänden entstanden. Vorausgegangen war eine umfassende Evaluation der seit 2016 gültigen Eckpunkte.

Wille: "Verlässlich an der Seite der Produktions- und Kreativwirtschaft"

Karola Wille, MDR-Intendantin und ARD-Filmintendantin:
"Für uns war es wichtig, gerade in diesen herausfordernden Zeiten, verlässlich an der Seite unserer Partnerinnen und Partner auf Seiten der Produktions- und Kreativwirtschaft zu stehen und ihre Anregungen aufzunehmen. Die Eckpunkte 2.0 waren 2016 ein großer Schritt und jetzt haben wir sie für die nächsten Jahre zukunftsfähig fortentwickelt. Dies betrifft insbesondere den Kalkulationsrealismus für dokumentarische Produktionen. Künftig werden sich zudem Zukunftsthemen wie Social Media und Green Production in den Eckpunkten niederschlagen. Einen wesentlichen Schritt geht die ARD auch mit der Erhöhung der Bruttoerlösbeteiligung von 17 auf 25 Prozent. Das heißt, dass Produzentinnen und Produzenten künftig mit 25 Prozent an den Erlösen aus der kommerziellen Verwertung ihrer Produktionen beteiligt werden."

Buhrow: "Schnellen Entwicklungen im digitalen Bereich Rechnung tragen"

Tom Buhrow, WDR-Intendant und ARD-Vorsitzender:
"Die ARD hat im Interesse ihres Publikums das Ziel, Produktionen in der ARD Mediathek möglichst lange anzubieten. Es geht darum, den schnellen Entwicklungen im digitalen Bereich Rechnung zu tragen – und gleichzeitig die Interessen der Produzenten auf der einen und die der ARD auf der anderen in Einklang zu bringen. Das ist uns mit diesem Eckpunktepapier gelungen."

Bereits 2018 hatte sich die ARD mit Blick auf die von den Ländern vorgesehenen Änderungen bei den Verweildauern von Inhalten in den Mediatheken zu flexiblen Möglichkeiten bei der Rechteteilung von teilfinanzierten Auftragsproduktionen verpflichtet. Die Eckpunkte wurden in der Vergangenheit bereits kontinuierlich fortentwickelt und geändert.

Sonderprämie „Green Shooting“ ab 2021

Das Engagement der ARD im Bereich Nachhaltigkeit wird künftig auch durch eine neue Sonderprämie "Green Shooting" im Rahmen des Leistungsmodells unterstützt. Ab dem Vergabejahr 2021 wird eine im Auftrag oder unter Beteiligung einer ARD-Landesrundfunkanstalt produzierte Produktion, die eine nachhaltige und ressourcensparende Produktionsweise in besonderem Maße umgesetzt hat, mit einer Sonderprämie in Höhe von 50.000 Euro ausgezeichnet.

Corona-bedingte Mehrkosten bis 30.6.2021

Zudem möchte die ARD den TV-Produzentinnen und -Produzenten unter den anhaltend schweren Bedingungen der Pandemie weiterhin Sicherheit geben, indem sie ihre Zusage zur Übernahme von 50 Prozent für Corona-bedingte Mehrkosten verlängert hat. Das gilt für TV-Produktionen, bei denen die Ausfallfonds I und II nicht greifen, die aber die Voraussetzungen der ARD-Zusage erfüllen. Die ARD-Intendantinnen und -Intendanten haben die Forstsetzung der Kostenübernahme bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. Die ARD möchte auf diese Weise den Firmen Zuverlässigkeit und Kontinuität signalisieren und für das Publikum auch künftig ein hochwertiges Programm anbieten.

Hier finden Sie weitere Details zur Selbstverpflichtung.

Die Länder, Sender und Produktionsunternehmen hatten sich unter Federführung von Nordrhein-Westfalen bereits Ende 2020 auf eine faire Aufteilung der pandemiebedingten Ausfallkosten von TV- und Streaming-Produktionen geeinigt. Rückwirkend zum 1. November 2020 erhalten Produktionsunternehmen für den Zeitraum der Dreharbeiten eine finanzielle Absicherung durch den neu geschaffenen Ausfallfonds II, wenn sie aufgrund einer Corona-bedingten Produktionsstörung einen finanziellen Schaden erleiden und eine übliche Versicherung keine Absicherung gewährt.
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neuer-ausfallfonds-fuer-tv-und-streaming-produktionen-startet-anfang-2021

1.2.2021