ARD baut Transparenzangebot aus

Konzept basiert auf Gutachten zu Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von Professor Kirchhof

Konzept basiert auf Gutachten zu Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von Professor Kirchhof

Die ARD baut ihre Angaben zur finanziellen, journalistischen und sozialen Transparenz weiter aus. Grundlage dafür ist das jetzt vorliegende Gutachten, das der ARD-Vorsitz bei Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof in Auftrag gegeben hatte.

Das Gutachten differenziert zwischen den verschiedenen Transparenzpflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Beitragszahlern und der allgemeinen Öffentlichkeit einerseits und den weiter gehenden Verpflichtungen gegenüber seinen Aufsichtsgremien – in erster Linie den Rundfunk- und Verwaltungsräten, aber auch der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) oder den Landesrechnungshöfen. "Gerade weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern, also nicht Teil des Staates ist, sondern freiheitsberechtigter Rundfunkanbieter, gelten für ihn andere Informationspflichten als für staatliche Institutionen", so Kirchhof.

Wille: "Das Gutachten gibt uns Klarheit"

"Professor Kirchhofs Gutachten gibt uns Klarheit, in welchen Bereichen wir als ARD unser Handeln noch sichtbarer machen müssen und wo es in unsere eigene Entscheidung gestellt ist, mehr Transparenz herzustellen", so die ARD-Vorsitzende Karola Wille: "Es zeigt uns aber auch klar die Grenzen auf, über die hinaus mehr Transparenz vielleicht öffentlich gefordert wird, aufgrund der Rechtslage aber nicht möglich ist."

Kernaussagen des Gutachtens

Grundsätzlich sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber deutlich finanztransparenter als seine privaten Wettbewerber, so Kirchhof: "Die Konkurrenz zwischen Rundfunkanbietern im dualen System und der Wettbewerb zwischen Rundfunkanstalten und privaten Unternehmen um Programme, Rechte, Mitwirkende darf aber nicht dadurch verfälscht werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Konkurrenten durchgehend transparent sein müsste.

Erwirbt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Rundfunkrechte in Konkurrenz zu privaten Unternehmen, so setzt sowohl der Rundfunkauftrag als auch das Wettbewerbsrecht der Information über Kaufbudgets, Entgeltbereitschaft und konkrete Kaufabsichten klare Grenzen." Damit seien allerdings Formen zusätzlicher Transparenz wie der Ausweis von Gesamtbudgets, pauschalisierte Angeben zu Honoraren oder Gehältern und Kostengesamtvergleiche für bestimmte Sendungen nicht ausgeschlossen, so Kirchhof.

Daten auf ARD.de veröffentlicht

Die ARD hat auf www.ARD.de/Die-ARD bereits unter den vier Themenbereichen "Was wir sind" (Organisation), "Was wir verantworten" (Auftrag) "Womit wir arbeiten" (Budget) und "Was wir schaffen" (Engagement) zusätzliche Informationen z.B. zu den Finanzen der ARD, zu Gehältern und Vergütungen, zu Programmkosten oder zum Einsatz von Sportmoderatoren und -experten veröffentlicht.

Auf www.ARD.de/Die-ARD steht in der Rubrik "Standpunkte" auch ab sofort das Gutachten von Prof. Kirchhof zum Abruf bereit.

20.9.2017