GVK-Vorsitzender Uwe Grund:
"Das Bundesverfassungsgericht hat die besondere Bedeutung der Gremien für den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben. Ebenso wie das Programm vielfaltig und staatsfern sein muss, müssen auch die Gremien binnenplural und staatsunabhängig organisiert sein. Im Rundfunkrat des NDR ist z.B. kein Vertreter der Staatsregierung Mitglied – darauf hatte auch Richter Paulus in seinem Sondervotum verwiesen. Das Gericht hat sehr differenzierte Hinweise und Anregungen an den Gesetzgeber gegeben, wie das Gebot der Staatsferne und Vielfaltssicherung umzusetzen ist. Es muss daher erst im Einzelnen geprüft werden, ob und inwieweit Anpassungs- oder Optimierungsbedarf für die ARD-Gremien besteht. Diese Aufgabe richtet sich an die Länder als Rundfunkgesetzgeber, die auch darauf zu achten haben, dass die Gremien möglichst die gesamte Bandbreite der Gesellschaft in ihrer Vielschichtigkeit widerspiegeln.
Das Gericht hat sich auch zur Aufgabe und Arbeit der Gremien geäußert. Wir begrüßen es sehr, dass das Gericht erneut in den Vordergrund gestellt hat, dass die Gremien Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit sind. Letztlich geht es um die institutionalisierte Teilhabe der Gesellschaft am Rundfunk und die Sicherstellung des Einflusses der Gesellschaft auf die Erfüllung des Programmauftrages. So ist auch unser Selbstverständnis von unserer Aufgabe und Rolle. In diesem Sinne haben wir bereits in den letzten Monaten unsere Bemühungen um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit deutlich verstärkt. Über alle Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD-Landesrundfunkanstalten sind bereits online zahlreiche Informationen abrufbar, von der Zusammensetzung der Gremien, den Tagesordnungen bis hin zu Beratungsergebnissen oder Positionen. Insofern gehen wir davon aus, dass wir die Transparenzanforderungen des Bundesverfassungsgerichts bereits weitgehend erfüllen. Selbstverständlich werden wir auch sonstige Anforderungen des Gerichts wie z.B. zur Ausschuss-Besetzung sorgfältig und zeitnah prüfen, insbes. soweit wir eventuellen Verbesserungsbedarf in Form der Selbstorganisation umsetzen können."