Susanne Spiekermann zur neuen GVK-Geschäftsführerin gewählt

Die Rundfunk- und Verwaltungsratsvorsitzenden der ARD haben in ihrer Sitzung am 26.6.2014 in Hamburg einstimmig die Ernennung von Susanne Spiekermann zur Geschäftsführerin der Gremienvorsitzendenkonferenz ab dem 1.10.2014 beschlossen. Die Neubesetzung war erforderlich geworden, da die derzeitige Geschäftsführerin Dr. Susanne Pfab zum 1.1.2015 das Amt der ARD-Generalsekretärin übernehmen wird.

Die 34-jährige Volljuristin mit spezifischer Medienrechtsausbildung arbeitet bereits seit 2009 in der GVK-Geschäftsstelle. Seit Mai 2011 ist sie stellver­tretende Leiterin.

Der GVK-Vorsitzende Uwe Grund: "Wir sind sicher, in Frau Spiekermann eine fachlich wie persönlich sehr kompetente Nachfolgerin gefunden zu haben, die die bisherige Arbeit der Geschäftsstelle fortführt und mit eigenen Akzenten ausbaut. Die Unterstützungsleistung durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle ist eine unverzichtbare Grundlage für die effektive Arbeit der GVK. Wir danken Frau Dr. Pfab für den wertvollen Beitrag zum Gelingen der Gremienarbeit und das hohe Maß an Loyalität und Engagement, mit dem sie die GVK und die Gremien der ARD unterstützt hat. Wir freuen uns, dass sie uns noch bis Ende September als Geschäftsführerin zur Verfügung stehen und den Übergang begleiten wird.“

Die GVK-Geschäftsstelle ist für alle Fragen der GVK zuständig und arbeitet in enger Kooperation mit den Gremienbüros der ARD-Anstalten. Aufgabe der Geschäftsführerin ist es ferner, die GVK bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und in strategischen Fragen der Gremienkontrolle zu beraten sowie den Vorsitzenden / die Vorsitzende der GVK in der Kommunikation nach innen und außen zu unterstützen. Die Geschäftsführerin der GVK untersteht ausschließlich dem Weisungsrecht des / der GVK-Vorsitzenden und wird von den Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD gewählt. Die Dauer einer Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Die Konferenz der Rundfunk- und Verwaltungsratsvorsitzenden koordiniert gemäß §7 Abs. 2 ARD-Staatsvertrag die Aufsicht durch die Gremien der Landesrundfunkanstalten in Bezug auf die ARD-Gemeinschafts­an­gelegenheiten. Sie gibt Empfehlungen an die Gremien und berät die Intendantinnen und Intendanten in allen grundsätzlichen sowie rundfunk­politischen Fragestellungen (§ 5a ARD-Satzung).