ARD-GVK: Ein zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht einen modernen Telemedienauftrag

Die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) bekräftigt nach der erneuten Befassung des Telemedienausschusses mit der Novellierung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags am 14.3.18 in München die dringende Notwendigkeit einer zeitgemäßen Anpassung des Telemedienauftrags. Die Beitragszahler erwarten mit gutem Recht, dass auch bei öffentlich-rechtlichen Internetangeboten ihre Nutzungsgewohnheiten nicht eingeschränkt werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch bei fortschreitender Konvergenz seinen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten dürfen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann aus Sicht der GVK seinen Auftrag und seine gesamt-gesellschaftliche Funktion nur mit einem zeitgemäßen Telemedienauftrag auch in Zukunft umfänglich erfüllen. Eine Neuregelung muss sich allem voran an den Nutzererwartungen orientieren. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen alle internettypischen Darstellungsformen einschließlich journalistisch-redaktioneller Angebote nutzen können.

Die Vorsitzende des GVK-Telemedienausschusses Prof. Dr. Gabriele Schade äußerte sich zu den andauernden Länderberatungen zur Novellierung des Telemedienauftrags: "Eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche Onlineangebote an veränderte Nutzungsgewohnheiten und technische Gegebenheiten ist überfällig. Insofern nehmen die GVK und ihr Telemedienausschuss mit großem Bedauern zur Kenntnis, dass bei den zuständigen Ländervertretern bislang keine Einigkeit über die notwendigen Maßnahmen zur zeitgemäßen Neuregelung des Telemedienauftrags erzielt wurde."

Der GVK-Vorsitzende, Dr. Lorenz Wolf, ergänzt: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss wie alle anderen Medienanbieter darauf reagieren, dass die Relevanz des Internets als Ausspielweg seit Jahren immer mehr zunimmt und ein enormes Ausmaß erreicht hat. Längst haben sich die Nutzer hierauf eingestellt und sind aufgrund ihrer Flexibilität in Beruf und Freizeit vielfach sogar dazu gezwungen, die gewünschten Medieninhalte zeitlich und örtlich flexibel auf unterschiedlichen Endgeräten abzurufen – auch die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Um den berechtigten Erwartungen der Nutzer an das Angebot gerecht zu werden und den verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag auch online umfassend erfüllen zu können, braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk den dafür notwendigen angemessenen Handlungs- und Gestaltungsspielraum."