Qualität im Fokus der Dreistufentest-Verfahren

Die Rundfunkräte der ARD befassen sich aktuell intensiv mit der Qualität von öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten des Medienverbunds, die Ihnen anlässlich derzeit laufender sog. Dreistufentest-Verfahren zur Genehmigung vorliegen.

Den Aufsichtsgremien bietet sich im Rahmen des Dreistufentest-Verfahrens einmal mehr die Möglichkeit, sich systematisch mit der Angebotsqualität der Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinanderzusetzen. Als koordinierende Einheit wirkt die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) durch ihren Telemedienausschuss darauf hin, dass bereits eingesetzte Methoden zur Bewertung der Qualität von öffentlich-rechtlichen Telemedien neu diskutiert, Qualitätskriterien an den medialen Entwicklungsstand angepasst und in der Aufsichtstätigkeit der Landesrundfunkanstalten konsolidiert werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschaft in den Rundfunkräten leisten dadurch einen wichtigen Beitrag, dass der gesetzliche Funktionsauftrag zeitgemäß erfüllt wird. Sie übernehmen damit Verantwortung gegenüber den Beitragszahlenden, die auch im Nachgang zu den Verfahren im Zuge einer ständigen Telemedienkontrolle wahrgenommen wird.

Im Fokus steht dabei die Frage: Welche Qualität muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute (auch im Vergleich zu Angeboten privater Anbieter) bieten und wie kann der Diskurs darüber transparent und im Austausch mit der Öffentlichkeit geführt werden? Laut §32 (4) MStV muss im Rahmen des Dreistufentest-Verfahrens auch geprüft werden, in welchem Umfang die im Verfahren zu prüfenden wesentlichen Änderungen am jeweiligen Telemedienkonzept in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Um dazu eine fundierte und nachvollziehbare Aussage zu treffen, haben die Rundfunkräte der ARD bereits die gemäß § 32 MStV erforderlichen Abwägungsgrundlagen eingeholt: die Stellungnahmen Dritter, das marktökonomische Gutachten, die Kommentierung der Intendantin oder des Intendanten sowie im Einzelfall weitere beauftragte Expertisen. Der Telemedienausschuss der GVK ist sich einig, dass Qualität dann vorliegt, wenn ein Angebot tatsächlich über geeignete Merkmale verfügt, um ein definiertes Ziel erreichen zu können. Die Merkmale können sich dabei auf den Inhalt, die Gestaltung oder die Herstellung des Angebots beziehen. Die Bewertung der Qualität eines Angebots kann aber nur diskursiv unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure – einschließlich der Nutzenden – und zeitbezogen für ein konkretes Angebot erfolgen. Wichtig sind dabei auch eine kontinuierliche Weiterbildung der ehrenamtlichen Rundfunkräte, der Austausch mit Kommunikations- und Publizistikwissenschaftlern sowie die regelmäßige Befassung der Rundfunkräte mit Anregungen aus dem Publikum.

Prof. Dr.-Ing. Gabriele Schade, Vorsitzende des GVK-Telemedienausschusses: "Die hohe Qualität der Angebote ist ein entscheidendes Merkmal, wenn es um die Akzeptanz, aber auch um das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Die konkrete Auseinandersetzung mit der Angebotsqualität ist daher eine Daueraufgabe, nicht zuletzt angesichts der rasanten Weiterentwicklung der Medien. Das alles erfordert zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen."

Nach Vorlage der Telemedienänderungskonzepte durch die Intendantin bzw. den Intendanten haben die zuständigen Rundfunkräte der ARD seit September 2021 nacheinander insgesamt 15 Dreistufentest-Verfahren zur Genehmigung wesentlicher Änderungen an Telemedienangeboten der ARD und von ARD/ZDF gem. §32 (4) bis (7) MStV eröffnet. Der aktuelle Bearbeitungsstand ist den jeweiligen Webseiten der Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten zu entnehmen.

Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD koordiniert die Tätigkeit der Aufsichtsgremien innerhalb des föderalen Medienverbunds. Sie berät die Intendantenkonferenz der ARD bei Grundsatzfragen, insbesondere zur Programmgestaltung und -struktur, zur Organisationsstrategie und zur Medienpolitik. Die GVK setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der neun Landesrundfunkanstalten sowie der Deutschen Welle. Als ständige Gäste nehmen die Vorsitzenden des ARD-Programmbeirats, des Programmbeirats von ARTE Deutschland sowie des Hörfunkrats von Deutschlandradio an den Sitzungen der GVK teil. Derzeitige Vorsitzende der GVK ist Friederike von Kirchbach, Vorsitzende des rbb-Rundfunkrats.

22.3.2022