Neues Gesetz über den Saarländischen Rundfunk (SR-Gesetz)

Von Michael Burkert, Vorsitzender SR-Verwaltungsrat

Der Landtag des Saarlandes hat das neue SR-Gesetz am 17. Oktober 2023 beschlossen. Mit der Novellierung des Saarländischen Medienrechts will die saarländische Landesregierung den Medienstandort stärken, die Medienvielfalt sichern und den ordnungspolitischen Rahmen für die Digital- und Reformagenda des SR setzen sowie den SR zukunftssicher aufstellen. Den Änderungen des Dritten und Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wird im neuen Gesetz bereits Rechnung getragen.

Künftig wird der SR-Rundfunkrat einer der kleinsten in der ARD sein und von 38 Mitgliedern um knapp ein Drittel auf 26 stimmberechtigte Mitglieder verkleinert. Die Mitglieder der Fraktionen des Landtags des Saarlandes werden als Vertreter der Staatsbank beratende Mitglieder des Rundfunkrats sein. Der Rundfunkrat des SR ist damit ein besonderer Vorreiter in Sachen Staatsferne. Durch die Einbeziehung von weiteren relevanten Gruppen im Entsendungsverfahren für den Rundfunkrat wird dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung getragen. Erstmals können auch die stellvertretenden Mitglieder des Rundfunkrats in die Ausschüsse des Gremiums gewählt werden.

Der SR wird künftig von einem dreiköpfigen Direktorium aus dem Intendanten, dem Programm- sowie dem Verwaltungs- und Betriebsdirektor geleitet. Die Letztentscheidungsbefugnis verbleibt beim Intendanten Martin Grasmück.

Der Gesetzgeber hat zudem eine Begrenzung der Gehälterstruktur vorgenommen und eine Obergrenze für Neuverträge von außertariflich Beschäftigten festgelegt.

Ich begrüße insbesondere die neue moderne Unternehmensführung im Kollektiv und sehe den SR für die Herausforderungen der Zukunft damit gut aufgestellt. Ich erwarte dadurch zudem eine weitere Stärkung der Arbeit der Gremien des Saarländischen Rundfunks.

29.2.2024