ARD und DNMG schließen umfassende Kooperationsvereinbarung

Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Deutsche Netzmarketing GmbH (DNMG) haben erfolgreich eine langfristige Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die die Verbreitung der ARD-Programme und -Dienste in den Netzen der DNMG Netzbetreiber regelt. Mit der Vereinbarung, die das Ergebnis eines konstruktiven und intensiven Verhandlungsprozesses ist, wird den neuen rechtlichen und technischen Anforderungen für die umfassende Verbreitung sämtlicher ARD-Fernseh- und Hörfunkangebote Rechnung getragen und umfassender Rechtsfrieden für die Beteiligten gewährleistet.

Die Vereinbarung legt den Grundstein für eine langfristige Partnerschaft zwischen den ARD-Landesrundfunkanstalten und den in der DNMG organisierten Netzbetreibern und berücksichtigt die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Programmdistribution, um sicherzustellen, dass die ARD-Inhalte effizient und flächendeckend zugänglich sind. Die Vereinbarung bietet zudem Raum für die Integration innovativer Technologien und die Anpassung an sich entwickelnde rechtliche Rahmenbedingungen.

Ein bedeutender Aspekt der Vereinbarung ist die Beendigung der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Konditionen der Einspeisung. Durch die getroffene Vereinbarung wird ein umfassender Rechtsfrieden im Markt hergestellt, was eine stabile Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit bildet.

"Diese Vereinbarung ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung einer stabilen und langfristigen Zusammenarbeit, sondern unterstreicht auch das Engagement beider Parteien für Transparenz, Fairness und Gleichbehandlung im deutschen Medienmarkt." ergänzt Ingo Schuchert; Geschäftsführer der DNMG. "Wir sind zuversichtlich, dass diese Kooperation die Bedürfnisse der Rundfunkanstalten, Netzbetreiber und Zuschauer gleichermaßen erfüllen wird und einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt und Qualität der Medienlandschaft in Deutschland leistet."

1.2.2024