Allgemeine Daten

Geräteausstattung und Bevölkerungsdaten

Zu den hier abrufbaren allgemeinen Daten gehören die Anzahl der angemeldeten Hörfunk- und Fernsehgeräte in der Bundesrepublik, Daten zur Ausstattung der Bevölkerung mit Geräten der Unterhaltungselektronik wie auch allgemeine Bevölkerungsdaten.

Tabellen zu Allgemeinen Daten

Rundfunkgebühren/Rundfunkbeitrag, DM/Euro pro Monat

JahrHörfunkgebühr/ GrundgebührFernsehgebühr
1953 - 19692,00¹⁾5,00
1970 - 19732,506,00
1974 - 19783,007,50
1.1.1979 - 30.6.19833,809,20
1.7.1983 - 31.12.19875,0511,20
1.1.1988 - 31.12.19895,16²⁾11,44²⁾
1.1.1990 - 31.12.19916,0013,00
1.1.1992 - 31.12.19968,2515,55
1.1.1997 - 31.12.20009,4518,80
1.1.2001 - 31.12.200110,4021,18
1.1.2002 - 31.3.20055,32 Euro10,83 Euro
1.4.2005 - 31.12.20085,52 Euro11,51 Euro
1.1.2009 - 31.12.20125,76 Euro³⁾12,22 Euro³⁾

Seit 1.1.2013: geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag pro Wohnung; für Betriebsstätten je nach Betriebsgröße ab ein Drittel des Rundfunkbeitrags (max. acht Beschäftigte) bis zu 180 Rundfunkbeiträge (ab 20 000 Beschäftigte)

Geräteunabhängiger RundfunkbeitragRundfunkbeitrag
1.1.2013 - 31.3.201517,98 Euro pro Wohnung⁴⁾
1.4.2015 - 31.7.202117,50 Euro pro Wohnung⁵⁾
seit dem 1.8.202118,36 Euro pro Wohnung⁶⁾

1) Die Hörfunkgebühr betrug seit dem 1.4.1924 unverändert 2,00 RM bzw. 2,00 DM.
2) Die Erhöhung ist bedingt durch den seit 1.1.1988 an die Landesmedienanstalten abzuführenden Anteil von je 2 % der Grund- und Fernsehgebühr.
3) Vom 1.1.2009 bis 31.12.2012 gingen 1,9275 % der Grundgebühr und 1,8818 % der Fernsehgebühr des Rundfunkgebührenaufkommens an die Landesmedienanstalten. Von der Grundgebühr entfielen 93,0219 % an die Landesrundfunkanstalten der ARD und 6,9781 % an Deutschlandradio. Von der Fernsehgebühr entfielen 60,5086 % an die ARD und 39,4914 % an das ZDF. arte erhielt von ARD/ZDF eine jährliche Zuwendung von 163,71 Mio €.
4) Vom 1.1.2013 bis 31.3.2015 erhielten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten einen Anteil von 72,6295 % aus dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag, das ZDF einen Anteil von 24,7579 % und die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" einen Anteil von 2,6126 %. 1,8989% gingen an die Landesmedienanstalten. arte erhielt von ARD/ZDF eine jährliche Zuwendung von 163,71 Mio €.
5) Die Regelung für Betriebsstätten gilt analog. Vom 1.1.2017 bis 31.7.2021 erhielten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten einen Anteil von 71,7068 % aus dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag, das ZDF einen Anteil von 25,3792 % und die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" einen Anteil von 2,9140 %. arte erhielt von ARD/ZDF eine jährliche Zuwendung von 180,84 Mio €. Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten betrug 1,8989 % des Rundfunkbeitragsaufkommens.
6) Die Regelung für Betriebsstätten gilt analog. Rechtlich trat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 20.7.2021 in Kraft. Seit dem 1.8.2021 (ab diesem Datum wurde der Beitrag erstmalig vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhoben) änderte sich der Anteil der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten auf 70,9842 % aus dem Aufkommen des Rundfunkbeitrags, der Anteil des ZDF auf 26,0342 %, von Deutschlandradio auf 2,9816 %. arte erhält von ARD/ZDF eine jährliche Zuwendung von 195,77 Mio €.

Quelle: Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.