Rundfunkbeitrag: Fragen und Antworten zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag.

1. Was genau hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen?

Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass das Land Sachsen-Anhalt verfassungswidrig gehandelt hat und die Rundfunkfreiheit verletzt hat, indem es anders als alle anderen Bundesländer und ohne tragfähige Begründung nicht über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgestimmt hat. Der Rundfunkbeitrag wird vorläufig zum 20. Juli auf 18,36 € angepasst. Das Bundesverfassungsgericht weist die Politik an, eine staatsvertragliche Neuregelung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finden.

2. Wie geht es weiter? Was heißt das für die zukünftige Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen?

Das Gericht hat vorläufig den Beitrag von 18,36 € ab dem 20. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Für die weitere Finanzierung werden die Länder eine staatsvertragliche Neuregelung finden müssen, bei der auch entgangene Einnahmen bis zum 20. Juli und die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt werden müssen. Wahrscheinlich wird dies für die nächste Beitragsperiode (2025-2028) erfolgen.

3. Warum wird der Rundfunkbeitrag zum 20. Juli angepasst?

Der Beschluss wurde am 20. Juli gefasst. Maßgeblich ist der Beschlusstag.

4. Warum wurde der Rundfunkbeitrag nicht zum 1. Januar angepasst?

Das Bundesverfassungsgericht hat von einer Anpassung zum 1. Januar abgesehen. Nach Auffassung des BVerfG müssen die finanziellen Auswirkungen für die Landesrundfunkanstalten von der KEF analysiert werden. Auf Grundlage dieser Analyse muss im Rahmen der staatsvertraglichen Neuregelung eine Lösung gefunden werden.

5. Ab wann gilt der neue Beitrag?

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass der Rundfunkbeitrag zum 20.07.2021 auf 18,36 € erhöht wird. Damit ist das Gericht der Empfehlung der KEF gefolgt, die in ihrem 22. KEF-Bericht (April 2020) genau diese Empfehlung ausgesprochen hatte. Mit 18,36 € pro Monat kann der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach Einschätzung der unabhängigen Expertenkommission gedeckt KEF werden.

6. Kann das Bundesverfassungsgericht die Zustimmung von Sachsen-Anhalt einfach so ersetzen?

Das Bundesverfassungsgericht hat einen großen Gestaltungsspielraum und kann auch entscheiden, wie ein Beschluss umgesetzt oder vollstreckt werden soll. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass das Verhalten des Landtags Sachsen-Anhalt verfassungswidrig war und die Rundfunkfreiheit verletzt wurde. Um diesen Zustand aufzuheben, hat das Gericht beschlossen, den Rundfunkbeitrag vorläufig in Höhe von 18,36 € in Kraft zu setzen.

7. Muss ich jetzt nachzahlen? Und wie viel? Wann wird auf die Beitragshöhe von 18,36 € umgestellt?

Die Bürger:innen brauchen vorerst von sich aus nichts zu unternehmen. Die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice erarbeiten ein Verfahren, um den Beschluss umzusetzen.

8. Was bedeutet der Beschluss für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht in Deutschland und hat den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 € in Kraft gesetzt. Damit unterstreicht das Gericht die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und stärkt seine Stellung. Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und ermöglicht so eine unabhängige Berichterstattung – frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung vom 5.8.2021:
"ARD begrüßt Entscheidung in Karlsruhe: Rundfunkfreiheit gewährleistet"

Allgemeine Fragen rund um den Rundfunkbeitrag

9. Warum gibt es den Rundfunkbeitrag?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat die Aufgabe alle Menschen in Deutschland mit Medienangeboten aus den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu versorgen. Die Erstellung von Inhalten kostet Geld und dieses Geld kommt nicht aus einem Steuertopf oder von Wirtschaftsunternehmen, sondern wird durch die Erhebung des Rundfunkbeitrags als solidarische Gemeinschaftsaufgabe von allen erbracht. So ist sichergestellt, dass die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien frei von politischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme ist.

10. Wer zahlt den Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben. Das bedeutet, dass bspw. eine Familie, die gemeinsam in einem Haus lebt, oder auch eine Wohngemeinschaft nur einen Beitrag pro Monat zahlen muss. Dabei gilt das Solidarprinzip. Menschen, die sich den Beitrag aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht leisten können, können sich vom Beitrag befreien lassen und behalten vollen Zugang zu allen Angeboten der öffentlich-rechtlichen Sender. Informationen zur Befreiung oder Ermäßigung finden Sie auf www.Rundfunkbeitrag.de Darüber hinaus beteiligen sich auch Unternehmen und Institutionen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

11. Wer erhält die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag?

Die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland und sie finanzieren sich zum überwiegenden Anteil aus dem Rundfunkbeitrag. Darüber hinaus werden auch die Aufsichtsbehörden für kommerzielle Medien – die sogenannten Landesmedienanstalten - aus dem Rundfunkbeitrag finanziert.

12. Wer entscheidet, wie hoch der Beitrag ist?

Über die Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden nicht die öffentlich-rechtlichen Sender. Wie viel Geld die Sender benötigen, um ihren Programmauftrag zu erfüllen, wird in einem vierstufigen Verfahren festgelegt. Dabei melden im ersten Schritt die öffentlich-rechtlichen Sender Ihre Bedarfe an. Die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), ein unabhängiges Sachverständigen-Gremium, analysiert und kontrolliert die mittelfristigen Planungen der Medienhäuser. Im zweiten Schritt veröffentlicht sie aufbauend auf dieser Analyse alle vier Jahre eine Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrages und legt diese den Ministerpräsident*innen der Bundesländer vor. Auf Grundlage dieser Empfehlung legen die Ministerpräsident*innen im dritten Schritt die Höhe des zukünftigen Rundfunkbeitrages fest. Damit dieser in Kraft treten kann, müssen im vierten und letzten Schritt alle Landesparlamente zustimmen.

13. Warum soll der Beitrag genau jetzt angepasst werden?

Das KEF-Verfahren ist gesetzlich festgelegt und folgt einem Vier-Jahres-Turnus, der sogenannten Beitragsperiode. Die letzte Beitragsperiode (17,50 Euro) lief von 2017 bis 2020, die aktuelle Periode läuft von 2021 bis 2024. Zum ersten Mal seit zwölf Jahren sieht die Empfehlung der KEF wieder eine Beitragsanpassung vor. 2015 wurde der Beitrag sogar von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt.

14. Warum ist der Rundfunkbeitrag nicht zum 01. Januar 2021 angepasst worden?

Im Jahr 2020 haben 15 der 16 Landesparlamente den neuen Rundfunkstaatsvertrag ratifiziert und damit dem Vorschlag des neues Rundfunkbeitrags in Höhe von 18,36 Euro zugestimmt. In Sachsen-Anhalt hat das Landesparlament nicht über den Vertrag abgestimmt, weswegen es nicht zu einer Zustimmung aller 16 Landesparlamente kommen konnte. In der Folge wurde der Rundfunkbeitrag nicht erhöht.

15. Warum haben die öffentlich-rechtlichen Sender das Bundesverfassungsgericht angerufen?

In Sachsen-Anhalt hat das Landesparlament nicht abgestimmt. Damit konnte der neue Rundfunkstaatsvertrag nicht in Kraft treten und der Beitrag wurde nicht angepasst. Somit ist die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die aktuelle Beitragsperiode seit Anfang 2021 nicht mehr ausreichend gesichert. Aus diesem Grunde haben ARD, ZDF und Deutschlandradio Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt.

16. Welche Befreiungsmöglichkeiten gibt es für von der Pandemie besonders Betroffene?

Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, die hart von der Corona-Krise getroffen wurden, brauchen unter bestimmten Voraussetzungen keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn ihre Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war. Die geschlossenen Tage lassen sich dabei auch über größere Zeiträume addieren. Damit kommen ARD, ZDF und Deutschlandradio eben jenen Unternehmen entgegen, die große Verluste durch die Corona-Krise einfahren. Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, können sich jederzeit vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

17. Wofür nutzt die ARD den Rundfunkbeitrag?

Die ARD investiert rund 80 Prozent ihrer Mittel unmittelbar ins Programm. Knapp 40 Prozent allein für den Einkauf von Programm (Ko- und Auftragsproduktionen, Erwerb von Senderechten/Lizenzen für Filme inkl. Sport, Vergütungen für freie Mitarbeiter:innen). Dazu kommen die Kosten für Eigenproduktionen – die gerade im Hörfunk und in der Information in erster Linie mit Personal- und Produktionskosten verbunden sind. Die ARD trägt jährlich 7,7 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt bei. Das entspricht dem 1,4-fachen der Beitragseinnahmen. Neben den festangestellten Mitarbeiter:innen beschäftigt die ARD regelmäßig rund 100.000 freie Mitarbeiter:innen. Mit nahezu 3.500 Ausbildungsverhältnissen pro Jahr leistet die ARD einen besonderen Beitrag für die Berufsbildung junger Menschen. Die ARD hat 2019 für 845,5 Millionen Auftragsproduktionen in Deutschland beauftragt.

18. Wie viele Menschen in Deutschland nutzen eigentlich die Angebote der ARD?

Jeden Tag schenken 80 Prozent der Menschen in Deutschland der ARD ihre Aufmerksamkeit. In einer Woche sind es 92 Prozent. Sie nutzen dabei im Durchschnitt fünf Programmangebote im Fernsehen, Radio oder Internet (vgl. ARD Akzeptanzstudie 2020).

6.8.2021