ARD-Intendant:innen vereinheitlichen Compliance-Standards

Die ARD-Intendantinnen und -Intendanten haben auf ihrer Sitzung in München (22./23.11.2022) einheitliche Compliance-Standards in der ARD beschlossen. Im Sommer hatten die Intendant:innen die Juristische Kommission der ARD beauftragt zu prüfen, wie genau ein solcher einheitlicher Standard aussehen kann und was in den einzelnen Landesrundfunkanstalten getan werden muss, um diesen zu erfüllen.

Leitfaden "ARD Compliance Standards"

Grundlage ist nun ein gemeinsamer Leitfaden "ARD Compliance Standards". Dieser formuliert einheitliche Mindestanforderungen, die auf Basis des IDW Prüfungsstandards 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland erarbeitet wurden, sich ergänzend aber auch an anderen Standards wie z.B. ISO 37301 und Best-Practices in der ARD orientieren. Zu den Mindestanforderungen, die die Sender erfüllen müssen, zählen etwa Führungsgrundsätze für Compliance, ein Verhaltenskodex oder eine Compliance-Risikoanalyse.

Buhrow: "Regelwidriges Verhalten bereits in seinen Anfängen verhindern"

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow: "In den Sendern der ARD gibt es bereits sehr engmaschige Kontrollen. Uns ist es aber wichtig, dass wir einen für alle verbindlichen, hohen Standard haben. So stellen wir sicher, dass regelwidriges Verhalten bereits in seinen Anfängen verhindert wird."

Bereits im Sommer hatten die Intendantinnen und Intendanten verschiedene Sofortmaßnahmen beschlossen, darunter die Einrichtung einer externen Anlaufstelle für Hinweise auf jede Art von Compliance-Verstößen und die Einführung verpflichtender Schulungen für alle Mitarbeiter:innen.

Um das Compliance-Management fortlaufend verbessern zu können, wird es eine regelmäßige unabhängige Prüfung durch die Revisionen der jeweiligen Sender geben. Die ARD Compliance Standards gelten auch für die Tochtergesellschaften und Gemeinschaftseinrichtungen der ARD.

Hier finden Sie den Leitfaden "ARD Compliance Standards" in seiner aktuellen Fassung.

24.11.2022