ARD legt aktuelle Finanzplanung für 2025 bis 2028 vor

Die Landesrundfunkanstalten der ARD haben der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am 27. April 2023 ihre Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028 übersendet. Diese Finanzplanung ist der Ausgangspunkt für das gesetzlich geregelte Verfahren und bildet die Grundlage für den 24. KEF-Bericht.

Fortsetzung der Sparanstrengungen

Mit der Anmeldung zum 24. Bericht setzt die ARD ihre Sparanstrengungen in der laufenden wie in der nächsten Beitragsperiode fort. Für Programm-, Personal- und Sachaufwendungen enthält die Anmeldung jährliche Steigerungsraten zwischen 2,16 und 2,71 %. Die Steigerungen liegen damit deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate. Seit vielen Jahren gleicht die ARD Preissteigerungen größtenteils durch Einsparungen selbst aus, für den Zeitraum 2009 bis 2022 sind für die ARD die Erträge durchschnittlich um lediglich 0,8 % pro Jahr angestiegen.

Die ARD erfüllt die von der KEF festgelegte Personalabbauquote und wird ihren Personalbestand weiter reduzieren. Seit 1992 haben die ARD Landesrundfunkanstalten inzwischen über 20 Prozent bzw. über 5.000 Stellen im Personal abgebaut. Mit diesem Abbau entlang demographischer Abgänge leistet die ARD einen signifikanten Beitrag, um den ARD Finanzbedarf zu begrenzen.

Prognostizierte Beitragsmehrerträge aus der laufenden Beitragsperiode werden von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten in den Eigenmitteln vorgehalten. Diese wirken sich mindernd auf den Finanzbedarf in der kommenden Beitragsperiode ab 2025 aus.

Investition in exzellenten Journalismus und hervorragende Technologie

"Im Rahmen des gesetzlich geregelten Verfahrens melden wir sehr maßvoll den kommenden Finanzierungsbedarf an", so Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD. "Wir wollen gerade in einer digitalisierten Welt nah bei den Menschen in den Regionen sein und gemeinsam den Blick in die Welt richten. Dafür müssen wir in exzellenten Journalismus und hervorragende Technologie investieren." Die ARD schichtet dafür Mittel vom Linearen ins Digitale um, spart durch Synergien in Technik, Verwaltung und Programm ein und meldet ein bis 2028 befristetes digitales Entwicklungsprojekt an. Dieses umfasst Investitionen im technischen Bereich, während programmliche Aufwendungen von der ARD aus dem Bestand finanziert werden. Damit legt die ARD die Basis für ein werteorientiertes Netzwerk, das den gesellschaftlichen Diskurs fördert und sich stark macht gegen Desinformation.

Abgabe der Anmeldung erster Schritt im Verfahren

Die Abgabe der Anmeldung ist nur der erste Schritt im gesetzlich vorgegebenen Verfahren, so dass Rückschlüsse auf eine Beitragsanpassung noch nicht möglich sind. Die KEF wird die angemeldeten Finanzplanungen von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE überprüfen und den aus ihrer Sicht angemessenen Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermitteln. Die Ergebnisse und Empfehlungen wird die KEF mit dem 24. Bericht voraussichtlich Anfang 2024 vorlegen. Im Anschluss werden sich die Landesparlamente der 16 Bundesländer als zuständiger Gesetzgeber damit befassen. Der Rundfunkbeitrag liegt seit August 2021 bei monatlich 18,36 Euro, wovon die ARD 12,78 Euro erhält.

28.4.2023