Altersversorgung in der ARD

Die öffentlich-rechtlichen Sender bieten ihren Beschäftigten eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung an, die sich an der Versorgung der Angestellten des Öffentlichen Dienstes der Länder orientiert.

Spricht man über die Altersversorgung der ARD, gibt es naturgemäß zwei Perspektiven: Zum einen ist es die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach langen Berufsjahren und engagierter Tätigkeit für ihre Sender eine angemessene betriebliche Altersversorgung erwarten. Zum anderen haben die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen berechtigten Anspruch darauf, dass das Budget des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Rentenleistungen nicht zu sehr beansprucht wird. Die ARD reagiert verantwortungsvoll auf diesen Zielkonflikt. In den vergangenen Jahren reformierte sie die Versorgungssysteme grundlegend und reduzierte damit die Höhe der Aufwendungen für die Altersversorgung nachhaltig. Zuletzt mit der im Jahr 2017 zwischen den Tarifparteien vereinbarten Neuregelung der Altersversorgung: Sie sorgt dafür, dass das Budget der ARD bis 2024 vor allem bei den Rückstellungen der Altersversorgungen um ca. 1,2 Mrd. Euro entlastet wird.

Reform der Altersversorgung

Bereits in der Vergangenheit konnte die ARD die Aufwendungen für die Altersversorgung durch eine Vielzahl dauerhaft fortwirkender Maßnahmen reduzieren: Schon lange vor dem Öffentlichen Dienst haben die Rundfunkanstalten den Wechsel zu einer betrieblichen Zusatzversorgung durchgesetzt, die von der gesetzlichen Rente unabhängig ist, und die Versorgungswerke daraufhin mehrfach angepasst.

So wurde bereits Mitte der 90er Jahre die alte Gesamtversorgung (TVA/VO) von den Rundfunkanstalten geschlossen und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die danach eingetreten sind, ein neues Versorgungssystem geschaffen (Versorgungstarifvertrag VTV). Der VTV gewährt eine deutlich geringere Versorgung, die in etwa den gegenwärtigen Versorgungsleistungen der Angestellten des Öffentlichen Dienstes entspricht. Um weitere Einsparungen zu realisieren, hat die ARD Ende 2016 auch den Versorgungstarifvertrag für Neuaufnahmen geschlossen.

Nach vierjährigen Verhandlungen mit den Gewerkschaften vereinbarte die ARD im Sommer 2017 eine grundlegende Reform der Altersversorgung, die den finanziellen Aufwand für die Versorgungssysteme noch einmal spürbar verringert und die betriebliche Altersversorgung auf eine neue, dauerhaft tragfähige Grundlage stellt. Der Tarifvertrag greift auch in die bestehenden Versorgungszusagen ein, indem er in den beiden alten Versorgungssystemen (TVA/VO und VTV) die regelmäßige Steigerung der Rentenzahlung nachhaltig begrenzt.

Systemwechsel bei der Altersversorgung

Ab 1. Januar 2017 gilt für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neue Beitragsorientierte Tarifvertrag (BTVA), bei dem das Versorgungsniveau noch einmal deutlich, aber für die Beschäftigten verträglich abgesenkt wurde. Anders als bei den bisherigen, inzwischen geschlossenen Versorgungswerken ist im BTVA nicht mehr das letzte Einkommen vor dem Renteneintritt maßgeblich, sondern der Einkommensverlauf während der Dienstzeit. Zudem entwickeln sich die Renten ausschließlich auf Basis von Überschüssen, die die Baden-Badener Pensionskasse, also der Rückversicherer für die Pensionsleistungen, erwirtschaftet. Beim BTVA handelt es sich also um eine für die Rundfunkanstalten der ARD risikolose, streng beitragsorientierte Versorgungsregelung, da die Renten ausschließlich von den Leistungen der Rückdeckungspensionskasse abhängen. Damit führt der BTVA zu weiteren erheblichen Einsparungen gegenüber der Fortführung der bisherigen Versorgungsregelungen.

Im Ergebnis macht der so genannte finanzbedarfswirksame Nettoaufwand der Altersversorgung bei den ARD-Landesrundfunkanstalten etwa 7,6 Prozent* der Gesamtaufwendungen aus. Um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht mit Ansprüchen der betrieblichen Altersversorgung aus der Vergangenheit zu belasten, werden von den Rundfunkanstalten Deckungsstöcke für die späteren Rentenzahlungen gebildet. 

So ist sichergestellt, dass auch in Zukunft kein Programmgeld in die Altersversorgung fließt!

* Da zum 22. KEF-Bericht die Abgrenzung des Aufwands zur Altersversorgung angepasst wurde, ist der Wert nicht mit dem zuletzt ausgewiesenen Anteil von 5,8 Prozent vergleichbar.

7.3.2022