Einbindung der Gremien beim Programmerwerb

Neben der Programmberatung und -aufsicht kommt den Gremien der einzelnen ARD-Sender beim Abschluss von  Programmverträgen durch unsere Rundfunkanstalten ein "Gremienvorbehalt" zu – das heißt, dass sie den Verträgen ab einer bestimmten Höhe zustimmen müssen. Die Aufgreifschwellen in den einzelnen Anstalten sind unterschiedlich hoch: Beim MDR liegt sie beispielsweise bei 5,1 Millionen Euro, bei Radio Bremen bei 1 Million Euro. Maßgeblich ist der von der jeweiligen Anstalt konkret zu leistende Beitrag, das heißt bei gemeinschaftlich im ARD-Verbund finanzierten Vorhaben zählt der auf die jeweilige Rundfunkanstalt entfallende Anteil.

Um Gremienberatungen bei Verträgen über Programmbestandteile unseres ARD-Gemeinschaftsprogramms "Das Erste" auch mit Blick auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Programmen noch besser koordinieren zu können, haben die Intendantinnen und Intendanten der ARD und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) ein erweitertes Informationsverfahren vereinbart. Es gilt in den programmprägenden und kostenintensiven Bereichen "Sport", "Film" (Degeto) und "Vorabend" und gewährt den Aufsichtsgremien umfassende sowie frühzeitige Einblicke in die finanziellen Rahmenbedingungen für den entsprechenden Rechteerwerb. Die Gremienvorsitzendenkonferenz führt gemeinsam mit unseren jeweiligen Programmverantwortlichen in der ARD regelmäßig programmstrategische Debatten zu Film- und Sportrechteerwerb, um so auch ihre Beratungsfunktion wahrzunehmen.

Zu den einzelnen Gremieninformationsverfahren:
  • Die Degeto, unsere gemeinsame Tochter für den Filmerwerb, schließt im Regelfall Auftragsproduktions-, Koproduktions- oder Lizenzverträge im eigenen Namen und auf Rechnung unserer ARD-Sender ab. Die erworbenen Lizenzrechte werden dann auf Grundlage einer pauschalen Rechteübertragung an die Landesrundfunkanstalten weitergegeben. Für alle Programmvorhaben der Degeto wurde verabredet, dass eine Zustimmung der Gremien eingeholt werden muss, soweit die für die einzelnen Rundfunkanstalten relevanten Aufgreifschwellen erreicht sind. Zusätzlich wird zudem die GVK informiert, so dass auch die Gremien aller Rundfunkanstalten – unabhängig von den konkreten Aufgreifschwellen – Kenntnis haben. Die Gremien haben sich daher beispielsweise mit den Verträgen zu den Staffeln der Serien "Rote Rosen", "Sturm der Liebe" und "In aller Freundschaft" befasst, die jeweils ein Volumen im zweistelligen Millionenbereich umfassen.
  • Ein ähnliches Verfahren wurde für das Vorabendprogramm des Ersten, welches zum größten Teil über Werbeeinnahmen und nicht durch Beitragsgelder finanziert wird, vereinbart. Hier konnte eine weitgehende Angleichung der Gremieninformationsverfahren bei werbe- und beitragsfinanzierten Programmvorhaben erreicht werden.
  • Auch beim Sport fallen alle größeren Vertragsabschlüsse unter den Gremienvorbehalt. Bereits im April 2011 wurde zwischen den Gremienvorsitzenden und der Intendantenrunde der ARD ein gestuftes Verfahren vereinbart, um die Information der Gremien zum Sportrechteerwerb umfassend zu gewährleisten.

Die aufgeführten Informationen beziehen sich auf die Aufgaben der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) bei der Programmberatung und -aufsicht sowie den Gremieninformationsverfahren inkl. Programmdebatten bezüglich des TV-Gemeinschaftsprogramms der ARD "Das Erste". Darüber hinaus gibt es auch Gremienvorbehalte bei nicht-programmbezogenen Vertragsabschlüssen sowie die regelmäßige Finanzkontrollfunktion der Gremien (z. B. bei den Gemeinschaftseinrichtungen der ARD). Hier finden Sie weitere Informationen zu den vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten der Gremienvorsitzendenkonferenz.

10.1.2023