Einnahmen: die Gesamterträge

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Bild: Beitragsservice /Ulrich Schepp)

Die ARD als Ganzes und die neun Landesrundfunkanstalten im Einzelnen haben den gesetzlichen Auftrag, für die Gesellschaft zahlreiche Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört neben Informations-, Bildungs- und Kulturangeboten ausdrücklich auch Unterhaltung. Um ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, werden die ARD-Landesrundfunkanstalten vor allem aus Rundfunkbeiträgen finanziert (siehe auch www.Rundfunkbeitrag.de).
Hinzu kommen Einnahmen durch Werbung, Sponsoring und sogenannte "sonstige Erträge".

Im Jahr 2022 erzielten die ARD-Landesrundfunkanstalten Erträge in Höhe von 6.957,6 Millionen Euro. Zu 85 Prozent (das sind 5.933,5 Millionen Euro für 2022) stammen diese Erträge aus den Rundfunkbeiträgen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls. Die Nettowerbe- und Sponsoringumsätze* belaufen sich demgegenüber auf sechs Prozent der Gesamterträge. Neun Prozent entfallen auf die "Sonstigen Erträge", die sich unter anderem aus Programmverwertungen, Kostenerstattungen und Finanzerträgen zusammensetzen.

Beitragserträge85 %
Nettowerbe- und Sponsoringumsätze*6 %
Sonstige Erträge9 %

* Die Werbeumsätze und Teile der Sponsoringumsätze nehmen die Werbegesellschaften der ARD-Landesrundfunkanstalten ein. Die Rundfunkanstalten selbst verbuchen die Einnahmen in Form von Kostenverrechnungen und Gewinnausschüttungen. Zur Erhöhung der Transparenz werden die Nettowerbe- und Sponsoringumsätze der Werbegesellschaften als Bestandteil der Erträge der ARD-Landesrundfunkanstalten dargestellt.

Verwendung des Rundfunkbeitrags: Aufteilung (Bild: ARD)

Die Höhe des Rundfunkbeitrags beträgt 18,36 Euro pro Monat. Davon entfallen 12,78 Euro auf die ARD, 4,69 Euro auf das ZDF und 0,54 Euro auf das Deutschlandradio. 0,35 Euro erhalten die Landesmedienanstalten.

Die oben genannten Zahlen beziehen sich auf das abgeschlossene Geschäftsjahr 2022.

Hier finden Sie eine genauere Übersicht zur Verwendung des Rundfunkbeitrags.

KEF-Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs

Die Höhe des Rundfunkbeitrages wird in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt, dem sogenannten KEF-Verfahren. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch ermittelt wird:
  • Die Rundfunkanstalten ermitteln, wie viel Geld sie für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags benötigen. Diesen melden sie dann dem Sachverständigengremium – der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF).
  • Die KEF analysiert die angemeldete Summe und empfiehlt im sogenannten KEF-Bericht eine aus ihrer Sicht notwendige finanzielle Ausstattung der Rundfunkanstalten.
  • Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidenten/innen der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen alle 16 Landesparlamente zustimmen.

Geschäfts- und Finanzberichte

Als solidarisch finanzierter Medienverbund gehört es zu unserem Selbstverständnis, Ihnen Einblicke über unsere Ausgaben zu geben. Dies erfolgt zum einen über die einzelnen Geschäftsberichte der neun Landesrundfunkanstalten der ARD sowie über den zweijährlichen ARD-Bericht zur finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Landesrundfunkanstalten.
Im folgenden haben wir weitere Informationen zu einzelnen Ausgabebereichen aufbereitet.

Ausgaben: Programm und Personal

Programmkosten einzelner Sendungen

Die ARD bietet neben ihren regionalen Angeboten in Ihrem Bundesland auch ein vielfältiges Portfolio an nationalen Programmen. Zusätzlich beteiligt sie sich an verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen. Doch was kosten die verschiedenen Sendungen dieses Angebots?

Personalkosten in der ARD

Zu einem transparenten Selbstverständnis gehört auch, dass wir unsere Personalausgaben thematisieren. Wer legt die Höhe der Gehälter der tariflich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest? Wie hoch sind die Bezüge der Intendantinnen und Intendanten? Und wie steht es um die Altersversorgung in der ARD?

14.12.2023