Rundfunkgesetze

Der Begriff "Rundfunkgesetze" ist ein traditioneller Sammelbegriff für jene Landesgesetze, Mehr-Länder-Staatsverträge und das Bundesgesetz, mit denen seit 1948 die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD und das ZDF etabliert worden sind. Sie regeln im Normalfall alle grundlegenden Strukturfragen wie Aufgabe der Anstalt, Rechtsform, Sendegebiet, Sitz und regionale Gliederung, Programmauftrag und -grundsätze, Zusammensetzung, Amtszeit und Aufgaben der Organe (Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Intendant), Wirtschaftsführung und Finanzordnung, Rechtsaufsicht, in jüngerer Zeit auch Fragen wie Jugend- und Datenschutz, Archivierung oder Herausgabe von Druckwerken.

Überlagert werden die Rundfunkgesetze – abgesehen vom Deutsche-Welle-Gesetz – durch gemeinsam von allen Bundesländern formulierte Rahmenbedingungen im Medienstaatsvertrag (früher: Rundfunkstaatsvertrag). Einige die Landesrundfunkanstalten betreffende Fragen wie die Frequenzvergabe und die Belegung der Kanäle in Kabelnetzen sind nicht in den Rundfunkgesetzen, sondern in den parallelen Landesmediengesetzen geregelt.

13.3.2024