Wichtigstes Aufsichtsgremium ist der Rundfunkrat, der die Interessen der Allgemeinheit vertritt. Er besteht aus 17 Mitgliedern: je zwei vom Bundestag und vom Bundesrat gewählten, drei von der Bundesregierung benannten und zehn Mitgliedern, die ein festgelegter Kreis von Gruppen und Organisationen benennt.
Das zweite Gremium, der Verwaltungsrat, überwacht die Geschäftsführung des Intendanten »außerhalb der Programmgestaltung«. Es hat sieben Mitglieder, vier davon gewählt vom Rundfunkrat, je eines benannt von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Allein verantwortlich für die Programmgestaltung und den gesamten Betrieb der Anstalt ist ein vom Rundfunkrat auf jeweils sechs Jahre gewählter Intendant. Zur Führungsspitze der DW gehören weiter eine Programmdirektorin, eine Verwaltungsdirektorin und ein Direktor Distribution und Technik. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Jahr 2015 betrug 1.399.