Wichtigste Finanzierungsquelle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dient der »funktionsgerechten Finanzausstattung« (§ 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) der ARD-Landesfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios.
Mit Inkrafttreten der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum 1.1.2013 trat ein neues zeitgemäßes Finanzierungsmodell in Kraft, das anstelle der bisher geltenden gerätebezogenen Abgabe/Rundfunkgebühr den Rundfunkbeitrag einführt. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und welche und wie viele Empfangsgeräte dort vorhanden sind. Damit wurde die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die geänderte Mediennutzung angepasst.
Bei Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls richtet sich der Rundfunkbeitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Der Staatsvertrag sieht außerdem Beitragsermäßigungen und -befreiungen aus sozialen und anderen Gründen vor.
Zuständig für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der Beitragskonten ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist staatsvertraglich geregelt. Am 1.4.2015 wird der Rundfunkbeitrag erstmals in der Geschichte der Rundfunkfinanzierung gesenkt: Der monatliche Beitrag für eine Wohnung beträgt dann 17,50 Euro statt bisher 17,98 Euro. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag reduziert sich ebenfalls, und zwar von 5,99 Euro auf 5,83 Euro pro Monat.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten dies bereits im März 2014 beschlossen, rechtliche Grundlage ist der im Juli 2014 von den Regierungschefs unterzeichnete Sechzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag (vgl. Rundfunkstaatsvertrag).
Beitragserhöhungen setzen jeweils eine Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) voraus und werden erst wirksam, wenn die Ministerpräsidenten der Länder eine entsprechende Novellierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags beschlossen haben und diese von sämtlichen 16 Landtagen ratifiziert worden ist.